Marktfest trifft auf traditionelle Kneipenacht am 28. und 29. April 2023

Schnelles Internet für Radeburg

Im Stadtgebiet von Radeburg und dem OT Berbisdorf schließt SachsenEnergie, in Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen SachsenGigaBit, bis Ende 2024 rund 1.960 Haushalte und 285 Unternehmen an das schnelle Glasfasernetz an. Nach dem Ausbau stehen Privathaushalten und Gewerbebetrieben Übertragungsraten von bis zu 1.000 MBit/s zur Verfügung.

SachsenEnergie begleitet die Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Weg zu einem Glasfaser-Anschluss. Im ersten Schritt werden die zu erschließenden Adressen geprüft. Dazu wird ein regionaler Dienstleister die Anzahl der Klingeln und Briefkästen erfassen sowie vereinzelt Anwohnergespräche zu Recherchezwecken durchführen. Die Mitarbeiter können sich entsprechend ausweisen.

Alle Eigentümer der erfassten Adressen erhalten von SachsenEnergie ein personalisiertes Anschreiben. Denn Voraussetzung für einen Anschluss an das schnelle Glasfasernetz ist der Abschluss eines sogenannten „Auftrag zur Errichtung eines Breitbandanschlusses“ zwischen Grundstückseigentümern und SachsenEnergie. Dieser erlaubt SachsenEnergie und den von ihr beauftragten Firmen, die notwendigen Tiefbau- und Anschlussarbeiten auf dem Grundstück durchzuführen. Wenn der Vertrag vom Grundstückseigentümer nicht unterzeichnet wird, wird der Hausanschluss nur bis zur Grundstücksgrenze vorbereitet.

Alle Mieter der Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH erhalten im Rahmen einer Kooperation einen Glasfaser-Anschluss direkt bis in die Wohnung.

Sobald der Auftrag unterschrieben und an SachsenEnergie zurückgesandt wurde, kann mit der konkreten Planung begonnen werden. Gemeinsam mit Tochterunternehmen sowie beauftragten Bauunternehmen wird SachsenEnergie diesen Ausbau durchführen und dafür Tiefbauarbeiten auf rund 36 Kilometer Länge umsetzen. Fast 266 Kilometer Glasfaser werden dabei verlegt.

Der Ausbau im Radeburger Stadtgebiet wird von SachsenEnergie eigenwirtschaftlich durchgeführt. Das bedeutet, dass das Telekommunikationsunternehmen die notwendige Infrastruktur ohne Fördermittel errichtet, anschließend betreibt und wartet.

Für Informationen zum Breitbandausbau, Ihre Fragen zum Anschluss an das Glasfasernetz und zum Produktvertrag bietet SachsenEnergie am 12. April 2023, um 18:00 Uhr und am 3. Mai 2023, um 18 Uhr, im Ratssaal der Stadt Radeburg Bürgerinformationsveranstaltungen an. Aus Platzgründen wird um vorherige Anmeldung gebeten. Bitte schreiben Sie dafür eine E-Mail an termin@sachsenenergie.de. Im Rahmen von Bürgersprechstunden können Sie außerdem persönliche Fragen zum Produktvertrag besprechen. Die Termine werden in Absprache mit der Stadt Radeburg rechtzeitig bekanntgegeben.

SachsenEnergie ist in Ostsachsen der führende Infrastruktur-Betreiber und schafft mit dem Ausbau der Telekommunikationsnetze die Basis für die digitale Zukunft der Region. Dabei werden nicht nur Ballungszentren erschlossen. Mit dem Anschluss auch kleinerer Ortschaften an die Datenautobahn sorgt SachsenEnergie dafür, dass sich gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land entwickeln können. Der geplante Zeitraum für den Breitbandausbau in 2023 bis 2024 ist besonders anspruchsvoll. Diese Herausforderung geht SachsenEnergie gemeinsam mit der Kommune an.  

Fakten zum Breitbandausbau in Radeburg:

Bauzeit: 2023 bis 2024

Zu erschließende Ortsteile: Stadtgebiet Radeburg und OT Berbisdorf; begonnen wird „Am Meißener Berg“ in Radeburg.

Technologie: Die Ortsteile werden mit FTTB (fibre to the building; Glasfaser bis ins Gebäude) erschlossen.

Umsetzung: Zwischen den Ortsteilen werden Überlandtrassen (Tiefbauarbeiten) gebaut.
In den Ortsteilen werden Gruben und Gräben für die Verbindungsleitungen und Hausanschlüsse nötig. Erforderlich sind Tiefbau- und Umbauarbeiten am und im Haus, meist bis in den Anschlussraum im Erdgeschoss oder Keller.
Geplant sind rund 36 Kilometer Tiefbauarbeiten. Dabei werden circa 266 Kilometer Glasfaser verlegt.

Das Angebot: Ein Glasfaseranschluss bis in das Haus bzw. bis in den Keller der Grundstückseigentümer, sofern ein Anschlussvertrag unterzeichnet wird.
Realisiert werden Datenübertragungsraten von 1.000 MBit/s für Privatpersonen sowie für Institutionen und Gewerbetreibende.

Informationen: Bürgerinformationsveranstaltungen am 12. April 2023, 18 Uhr und am 3. Mai 2023, 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Radeburg.
Aus Platzgründen bittet SachsenEnergie um Anmeldung zur Teilnahme an den Bürgerinformationsveranstaltungen. Anmeldungen bitte via E-Mail an: termin(at)sachsenenergie.de

 

Glasfasererschließung in Radeburg - Legitimation für Dienstleister der Sachsen Energie AG

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                                              

die Sachsen Energie AG plant im Zuge der deutschlandweiten Digitalisierung eine Erschließung der Stadt Radeburg mit neuer Glasfaser-Technologie. Im Rahmen des Breitbandausbaus wird es notwendig Daten zu erheben, daher beauftragt die Sachsen Energie AG den Dienstleister mobil AS GmbH im Zeitraum vom 13.03.23 bis 24.03.23 in der Stadt Radeburg verschiedene Adressvalidierungen durchführen.

Zu den ausführenden Tätigkeiten gehören:

- Erfassen Anzahl der Klingeln

- Erfassen Anzahl der Briefkästen

- ggf. Recherche durch Anwohnergespräche

Wir bitten Sie höflich, den Dienstleister mobil AS GmbH bei seinen Arbeiten zu unterstützen.

Es erfolgt keine Erhebung von personenbezogenen Daten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

Mit freundlichen Grüßen

Sachsen Energie AG

 

Vorbereitung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen zum Schöffen-/Jugendschöffenamt für die Jahre 2024 bis 2028 statt.
Die Aufstellung der entsprechenden Vorschlagslisten, die Wahl und die Berufung erfolgen in einem vorgeschriebenen Verfahren.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Radeburg wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und noch nicht 70 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.

Interessierten Bürgern möchten wir die Möglichkeit geben, sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben. Die Bewerbungen werden dem Stadtrat vorgelegt, dessen Zustimmung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderlich ist.

Die Wahl der Schöffen erfolgt dann endgültig durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de.

Bewerbungsformulare finden Sie hier: 

Bewerbungsformular Schöffe

Bewerbungsformular Jugendschöffe

Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular übersenden Sie bitte bis spätestens 31.03.2023 an die angegebene Anschrift oder geben dieses im Rathaus, Heinrich-Zille-Str. 6, im Sekretariat ab.

Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe richten Sie bitte an an das Jugendamt des Landkreises Meißen, Loosestraße17/19, 01662 Meißen, Tel.: 03521/7250.

Ich danke bereits jetzt allen Bewerberinnen und Bewerbern für Ihre Bereitschaft zur Übernahme des verantwortungsvollen Amtes eines Schöffen bzw. Jugendschöffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ritter, Bürgermeisterin

 

Energieversorgung

Aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen und Entlastungen für die Energieversogung im Freistaat Sachsen finden Sie hier.

 

Gefahrenabwehr - Notsicherung der Dachlaterne (Turm) Markt 3 / ehem. Ratskeller

Auf Grund einer bauordnungsrechtlichen Verfügung des Landkreises Meißen hat eine unverzügliche Notsicherung der Dachlaterne (Turm) Markt 3 / ehem. Ratskeller zu erfolgen.

Die Absperrung des benötigen Baufeldes zwischen Kirchgasse und dem Gebäude Markt 3 / ehem. Ratskeller beginnt am Mittwoch, 18.01.23. Die Sicherungsarbeiten beginnen am Donnerstag, 19.01.23 und werden voraussichtlich mehrere Wochen andauern.

 

Am 15. Januar eröffnet Ausstellung mit dem Motto des Wettbewerbs "Wohl bekomm's!"

Cartoonist Jan Kunz erhält Heinrich-Zille-Karikaturenpreis 2023

RADEBURG/DRESDEN. Der Cartoonist Jan Kunz erhält den Heinrich-Zille-Karikaturenpreis 2023. Mit seinem Werk "Fass!" überzeugte der Zeichner die zwölfköpfige Jury. Ausgelobt und vergeben wird die mit eintausend Euro dotierte Kunsttrophäe von der Stadt Radeburg, dem Geburtsort des Grafikers und Wahlberliners Heinrich Zille.

Die jährliche Auszeichnung wird zum fünften Mal vergeben. Das Motto des aktuellen Wettbewerbs lautet "Wohl bekomm's!" und nimmt insbesondere die Ernährung und Lebensmittelindustrie und deren Auswüchse ins Visier. Rund 400 Zeichnungen von über 70 Künstlerinnen und Künstlern gingen für die Auswahl ein, so die Veranstalter.

Sieger Jan Kunz zeigt auf seiner Karikatur eine fröhliche Herrenrunde, die einen Hund mit dem Befehl "Fass!" los schickt. Daraufhin kehrt das Tier folgsam mit einem Fass Bier zurück.

"In unseren ernsten Zeiten gelingt es dem Siegerbild und vielen anderen Einsendungen, dem Alltag eine humorvolle Seite abzugewinnen", sagt Juryvorsitzende Michaela Ritter, die Bürgermeisterin der Stadt Radeburg. "Essen, Trinken und unsere Ernährungsweise sind aktuell mit dem Trend biologischer Erzeugung oder dem Veganismus einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen, deshalb ist es gut, auch hier den Witz nicht zu vergessen!" Es gebe hintersinnige und humorvoll-zeitkritische Einsendungen von bekannten und noch unbekannten Cartoonistinnen und Cartoonisten, so Bürgermeisterin Michaela Ritter (parteilos). "Der Heinrich-Zille-Wettbewerb und der Preis rücken unsere Stadt damit alljährlich ins Interesse all jener, die eine gute, treffende Karikatur zu schätzen wissen."

Preisträger Jan Kunz, Jahrgang 1963, ist gebürtiger Sachse und lebt mit seiner Familie in Flöha. Der Cartoonist zeichnet seit seiner Kindheit und veröffentlicht seit Jahren in Büchern und in Zeitungen, Magazinen und im Internet. Inzwischen gehört Jan Kunz zur "Cremè de la Cremè der deutschsprachigen Karikaturisten", so die Chemnitzer Morgenpost.

Zugleich wird mit der Preisverleihung am 15. Januar 2023 in Radeburg die Ausstellung zum Wettbewerb des aktuellen Jahrgangs eröffnet. Zu sehen sind in der Schau des Heimatmuseums die besten Karikaturen zum Thema. Sie stammen zum größten Teil aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Das Preisgeld stiftet erstmals das sächsische Unternehmen Freiberger Brauhaus.

Der Radeburger Karikaturen-Wettbewerb steht seit der ersten Preisverleihung ganz in der Tradition des liebevollen Spötters, Malers, Grafikers und Karikaturisten Heinrich Zille, der am 10. Januar 1858 in Radeburg geboren wurde und später in Berlin zum populären Künstler avancierte, wo er 1929 starb. Der Preis und die Ausstellungen erinnern an diese große Künstlerpersönlichkeit.

Die Preisverleihung und die Ausstellungseröffnung finden am Sonntag, 15. Januar 2023, 11 Uhr, im Ratssaal der Stadt Radeburg statt.

www.komischemeister.de

 

Kostenfreier Fördermittel- und Finanzierungsprechtag in der Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) GmbH

Die Sächsische AufbauBank (SAB) bietet am 1. März 2023 im Landkreis Meißen eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen an. Die Beratung findet in den Räumen der WRM GmbH statt oder wird aufgrund der aktuellen Lage als Telefon-Termin zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angeboten.

Eine Anmeldung für Existenzgründer und Unternehmen ist telefonisch oder per E-Mail bei der WRM GmbH möglich.

Bitte senden Sie uns zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch die ausgefüllte Vorabinformation an post(at)wrm-gmbh.de zu.

Kontaktdaten & Information:

Mail: post(at)wrm-gmbh.de
Telefon: 03521/ 47608-0
Anmeldefrist: 28. Februar 2023
Termin: 1. März 2023
Ort: WRM GmbH, Neugasse 39/40, 01662 Meißen
Vorabinformation:  www.wirtschaftsregion-meissen.de/aktuelles/veranstaltungen.html

 

Tierbestandsmeldung 2023

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung,
- die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023 Ihren Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. 

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-30
E-Mail: beitrag(at)tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

 

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet ab kommenden Mittwoch, dem 07.12.2022, wieder auf dem Markt statt.

 

Abfallkalender 2023 liegen im Rathaus aus

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) stellt der Stadtverwaltung Radeburg die Abfallkalender für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Die Abfallkalender liegen zu den allgemeinen Bürozeiten im Foyer des Rathauses zur Mitnahme aus.

Er wird auch zum Download unter www.zaoe.de zur Verfügung stehen.

 

Baubeginn für gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Berbisdorf

Am Neuen Anbau in Berbisdorf beginnt in der letzten Septemberwoche die Herstellung der ersten gemeinschaftlichen Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft. Zunächst wird eine Speichermulde angelegt, in der wild abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen gesammelt wird. Mit einem Speichervolumen von ca. 2500m³ bietet die Mulde ausreichend Platz um das Wasser und angespültes Erdreich aufzunehmen und den Abfluss in die umliegenden Grundstücke und die Promnitz zu verhindern. Zusätzlich wird eine Hecke nahe der Mulde gepflanzt. Die Hecke soll die Fließgeschwindigkeit des abfließenden Wassers senken und in die Speichermulde leiten.

Beide Maßnahmen sollen im Dezember abgeschlossen werden. Als Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft werden sie aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz gefördert. Den Eigenleistungsanteil der Kosten trägt die Stadt Radeburg. Die Pflege und Instandhaltung übernimmt zukünftig die Agrargenossenschaft Radeburg.

Diese beiden Maßnahmen bilden den Auftakt der Ausbauphase im Flurbereinigungsverfahren Berbisdorf. Der vollständige Wege- und Gewässerplan mit dem Ausbau landwirtschaftlicher Wege befindet sich derzeit in der Erstellung und wird vor der Fertigstellung und Genehmigung den Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens zur Diskussion vorgestellt.

In Planung befinden sich außerdem Maßnahmen am Jähnertbach und am Seifengraben, mit denen die Ortslage Berbisdorf vor Hochwasser geschützt werden soll.

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Teilnehmergemeinschaft unter www.vlnsachsen.de/270271/aktuelles.

 

Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise

Die Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landkreistages (SLKT) haben sich am 14.09.2022 mit einem Appell an die Bundes- und Landespolitik gewandt. Angesichts der dramatischen Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine fordern die kommunalen Landesverbände vom Bund und vom Land eine Reihe von Maßnahmen, um die Auswirkungen der Energiekrise auf alle Bereiche des öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens abzumildern.

Hier lesen Sie den Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise.

 

Radeburgs Partnergemeinde Argenbühl feierte ihren 50. Geburtstag

Im Jahr 1992 wurde durch die damalige Gemeinde Berbisdorf (heute Ortsteil der Stadt Radeburg) ein Städtepartnerschaftsvertrag mit der Gemeinde Argenbühl in Baden-Württemberg geschlossen. Seitdem wurde diese Partnerschaft gepflegt und vor allem durch die Freiwillige Feuerwehr Berbisdorf mit Leben erfüllt.

Im Jahr 2022 jährt sich der Zusammenschluss von Christazhofen, Eisenharz, Eglofs, Göttlishofen, Siggen und Ratzenried zur Gemeinde Argenbühl zum 50. Mal. Dies war für die Gemeinde ein guter Anlass für eine Rückschau und Feierlichkeiten in angemessenem Rahmen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und auch den Partnerstädten Capannoli (Italien), Cieszanow (Polen) und Radeburg.  

Der Städtepartnerschaftsverein Radeburg nahm dies zum Anlass, der Gemeinde Argenbühl ein Gemälde der Radeburger Künstlerin Petra Schade zu überreichen. Es zeigt einen Ausschnitt unserer Heimat, die Moritzburger Teich- und Kleinkuppenlandschaft, in die alle Ortsteile der Stadt Radeburg eingebettet sind.

Bild rechts: Harald Frank (1.v.l.) vom Partnerschaftsverein Radeburg und Bürgermeisterin Michaela Ritter (2.v.l.) mit Vertretern der italienischen und polnischen Partnerstädte sowie Bürgermeister Roland Sauter (3.v.r.) und Natalie Kolb (2.v.r.) aus Argenbühl

 

 

Schulprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

 

Dank des „Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch“ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, welches durch die Europäische Union gefördert wird, erhält unsere Kindereinrichtung „Villa Regenbogen“ in Volkersdorf seit dem 01.08.2022 für ein Jahr kostenlos Milch von der Firma Klinnert’s Obst & Milch Service. Ziel des Programms ist es durch begleitende pädagogische Maßnahmen wie der Besuch von ortsansässigen Bauernhöfen den bewussten Verzehr und das Wissen der Kindern über die Produkte und deren Herkunft zu stärken.

 

Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen geht das Wasser aus

Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung ist strikt verboten

Den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen fehlt Wasser. Der nun bereits seit Wochen ausbleibende Regen hat zu einer sichtbaren Dürresituation geführt. Nicht nur den Pflanzen und Tieren fehlt das Nass auch in den Gewässern selbst ist die Situation dramatisch.

Die Wasserführung in den Oberflächengewässern ist extrem gering. Der Wasserhaushalt sämtlicher Oberflächengewässer im Landkreis Meißen stellt sich aktuell (Stand 21. Juli 2022) als extreme Trockensituation dar. Teilweise liegt die Wasserführung der Fließgewässer unterhalb der Grenzwerte, die in den vergangenen 30 Jahren beobachtet wurden. Vereinzelt sind Gewässer sogar vollständig ausgetrocknet. Im Hinblick auf die Wettervorhersagen wird eine weitere Verschärfung der Situation erwartet.

Am 16. August 2018 ist im Landkreis Meißen die Allgemeinverfügung mit strikter Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken in Kraft getreten. Diese ist nach wie vor in Kraft und gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zum Schutz der Gewässer werden nun die Kontrollen gegen Verstöße zu dieser Entnahmebeschränkung intensiviert. Dabei werden Kontrollen auch in die Morgen- und Abendstunden gelegt. Die Untere Wasserbehörde fordert die Anlieger der Gewässer eindringlich auf, sämtliche Anlagen zur Wasserentnahme (Pumpen, Schläuche etc.) auch bei Nichtbenutzung aus den Gewässern zu entfernen. Nur so kann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Die Untere Wasserbehörde appelliert zudem an die Bevölkerung besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Situation des Wasserhaushaltes ist tatsächlich dramatisch. Auch der Grundwasserstand ist davon betroffen. Das Wässern sollte auf das Nötigste reduziert werden, auch wenn das verwendete Wasser aus dem Grundwasser oder aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt. Eine Bewässerung ist nur bei geringer Verdunstung, in den Morgen- und Abendstunden, effektiv. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auf die Auswahl der zu bewässernden Flächen und Kulturen zu legen. Eine Bewässerung von Rasenflächen ist in der aktuellen Situation eine reine Wasserverschwendung.

 

Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz d). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Radeburg zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.

Folgende Gemarkungen Ihrer Kommune sind betroffen:

Abschnitt 8 – Lückenschluss A13
Unterabschnitt 8.2 – Marsdorf-Dreieck DD-Weixdorf

Volkersdorf
Bärnsdorf

Der voraussichtliche Zaunverlauf ist auf der beigefügten Karte dargestellt.

Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab August 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt.

Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.

Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen

Frau Katja Heinrich, LISt GmbH
Telefon:           +49 37207 832-962
Telefax:           +49 351 4511784-499
Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen
E-Mail: beteiligtenmanagement(at)list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen (E-Mail:  Krise.Tierseuche(at)lds.sachsen.de) zu stellen.

Hainichen, 12.07.2022
LISt GmbH

SCHAU REIN! - Woche der offenen Unternehmen in Sachsen 2023

SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen ist eine sachsenweite Initiative, die allen Schülern ab der 7. Klasse vom 13. - 18. März 2023 die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig über mögliche Ausbildungs- und Studienangebote sowie über berufliche Perspektiven in unserer Region zu informieren. Sie lernen Betriebe kennen, bekommen Einblicke in den Arbeitsalltag, erfahren, welche Anforderungen und Erwartungen die Unternehmen haben und können so entdecken, ob der Wunschberuf den eigenen Stärken und Interessen entspricht.

Für die Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, mit ihren zukünftigen Praktikanten, Auszubildenden und Fachkräften bereits heute in den direkten Austausch zu treten.

DREI gute Gründe für die Teilnahme Ihres Unternehmens:

- Knüpfen Sie persönliche Kontakte zu Ihren potentiellen Bewerbern und Azubis
- Präsentieren Sie Ihr Engagement in Sachen Berufsorientierung in der Öffentlichkeit
- Treffen Sie Schüler, die gezielt und aus Interesse Ihr Unternehmen besuchen

DREI Schritte zum Ziel:

- Abstimmung zur Durchführung im Unternehmen
- Registrierung unter www.schau-rein-sachsen.de
- Einstellen der Angebote auf der Plattform ab September 2022

Mit praktischen Erprobungen und der Teilnahmemöglichkeit der Eltern werden die SCHAU REIN!-Angebote noch attraktiver.

Im Landkreis Meißen werden gemeinsam mit den ortsansässigen Schulen sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen folgende SCHAU REIN!-Tage organisiert:

13. März – Lommatzsch, Riesa
14. März – Ebersbach, Großenhain, Gröditz
15. März – Klipphausen, Meißen, Nossen
16. März – Radeburg; BiT Coswig/Radebeul

Alle Netzwerkpartner im Landkreis Meißen unterstützen diese Berufsorientierungsinitiative. Bei Interesse oder Fragen steht Ihnen Herr Torsten Zichner von der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH gern als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel.: 03521-4760811, E-Mail: torsten.zichner(at)wrm-gmbh.de).

Wir freuen uns auf vielfältige Angebote der Unternehmen und eine rege Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Ihren Eltern.

 

Sächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.

Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.

Die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint in einem neuen Layout, sie ist bis zum 31.12.2024 gültig und kann bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

 

Ukraine-Hilfe

Die Hilfsbereitschaft für die Menschen in der Ukraine und Flüchtlinge aus der Ukraine ist auch im Landkreis Meißen sehr hoch.
Der Landkreis Meißen koordiniert deshalb Hilfsangebote für Ukraine – Flüchtlinge. Im Ausländeramt wurden zentrale Anlaufpunkte geschaffen.

Wenn bereits Flüchtlinge aus der Ukraine von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises aufgenommen wurden, sollte bitte das Ausländeramt über folgende Kontakte informiert werden:

Telefon: 03521 725-1717 oder per E-Mail: auslaenderamt(at)kreis-meissen.de

Dabei sollten bitte die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden.

Zudem wird darum gebeten, dass sich diese Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Stadt bzw. Gemeinde des Aufenthaltsortes anmelden. Notwendig ist dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können.

Unterstützungsangebote zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine können mitgeteilt werden an:

Telefon: 03521 725-9355 oder per E-Mail: auslaenderamt.unterbringung(at)kreis-meissen.de

Bitte unter Angabe folgender Informationen: Benennung eines Ansprechpartners, der Anschrift, der Anzahl der Unterbringungsplätze, Informationen zur Ausstattung, einer möglichen zeitlichen Begrenzung sowie ggf. entstehenden Kosten.

Auskünfte zu rechtlichen Fragestellungen und Einordnungen werden erteilt, sobald offizielle Informationen von Seiten des Sächsischen Innenministeriums bzw. der Landesdirektion Sachsen vorliegen.

Weitere Informationen auch zu Geld- und Sachspenden finden Sie hier: https://www.kreis-meissen.org/pressemitteilung_20220302_ukraine.htm.

Mit Angeboten von Sachspenden wenden Sie sich bitte an die Hilfsorganisationen DRK, Diakonie und Malteser. Deren Wissen und Erfahrungen ermöglichen eine strukturierte Annahme und Weitergabe der Spenden.

Medizinische Spendengüter wie z.B. Materialien zur Wundheilung können bei den Elblandkliniken Meißen abgegeben werden.

 

Information zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Freistaat Sachsen

Die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen, letzter Stand vom 17.12.2021  / 19.01.2022 (https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18602&art_param=810), gelten weiterhin.

Die gesamte Gemarkung Radeburg liegt in der „Sperrzone 2“ (gefährdetes Gebiet), Teilbereiche zusätzlich auch im „Kerngebiet“.

Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes ist als interaktive Karte unter https://geoviewer.sachsen.de/?map=b81ca2ad-6b0e-44e7-be94-11b3958b84cc einsehbar.

Für das Kerngebiet und gefährdete Gebiet wurden der Allgemeinheit Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt, u.a. folgendes:

- Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Kerngebiet im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist untersagt.
- Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist untersagt. Auf Antrag können vom Landkreis Meißen Ausnahmen zugelassen werden.
- Die Errichtung einer wildschweinsicheren Umzäunung des Kerngebietes und Einrichtung von Absperrungen im gefährdeten Gebiet sind zu dulden.
- Es herrscht Leinenzwang für Hunde im Kerngebiet und gefährdeten Gebiet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html

Die Zuständigkeit zur Umsetzung und Kontrolle der Allgemeinverfügung im Landkreis Meißen liegt beim Landratsamt Meißen (Sachgebiet Veterinäramt / Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit, Tel.: 03521-7253521, Mail: lueva(at)kreis-meissen.de, https://www.kreis-meissen.org/2018.html). Auch bei besonderen Fragestellungen wie z.B. Nutzungsbeschränkungen von Flächen oder den Wildzaun-Bau kann das Landratsamt Meißen Auskunft geben.

 

Sedimentberäumung Talsperre Radeburg I

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal (LTV), ist gemäß den Regelungen des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) für den Betrieb und die Unterhaltung der Talsperre Radeburg I verantwortlich. Im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeit plant die LTV im Zeitraum von August 2021 bis Oktober 2022 Sedimente aus der Talsperre Radeburg I zur Entsorgung abzufahren. 

Von August bis Oktober 2021 sollen die bereits in Geotextilschläuchen lagernden, ca. 22.500 Tonnen Sedimente im Einlaufbereich der Talsperre, abtransportiert werden. Der Abtransport dieser Sedimente wird über eine bauzeitlich angelegte Baustraße zur S 177 hin erfolgen. Die LTV möchte mit dieser Mitteilung über die Baumaßnahme, insbesondere über die erforderlich werdenden Transporte informieren.

Die gewählte Trassenführung für die geplanten Baustraßen (siehe Abbildung) sind in erster Linie der Tonnagebegrenzung der Brücke über die Große Röder im Ortsteil Boden und der Brücke über den Verbindungskanal nordöstlich von Radeburg geschuldet. Beide Brücken sind die einzigen Möglichkeiten, von der Nordseite der Talsperre ins öffentliche Verkehrsnetz zu gelangen. Die zulässige Traglast dieser Brücken gestattet jedoch nur die Nutzung durch leere bzw. nicht beladene Lkw. Um den geplanten Abtransport der Sedimente vom Spülfeld zum Verbringungsort wirtschaftlich und ökologisch optimiert zu gestalten, bietet die vorgesehene Variante die Möglichkeit, große Transport-Lkw (max. 40 t) einzusetzen. Damit sind eine Reduzierung der erforderlichen Transportfahrten und damit auch des CO2 -Ausstoßes  möglich. Die gewählte Variante stellt außerdem die kürzeste Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz dar.

Der im Anschlussbereich an die S 177 gelegene Rastplatz für Radfahrer wird zu Beginn der Maßnahme ca. 100 m in Richtung Großdittmannsdorf dauerhaft verlegt. Der neue Standort kann während der gesamten Baumaßnahme und darüber hinaus von allen Radfahrern uneingeschränkt genutzt werden. Um im OT Boden eine gefahrlose Begegnung der Radfahrer und Transportfahrzeuge zu ermöglichen, wird für die Bauzeit ein temporärer Radweg auf den Ackerflächen neben der Straße errichtet. Er stellt den Anschluss vom OT Boden an den bestehenden Radweg (Brücke über die Röder) sicher.

Im Zeitraum von März bis Mai 2022 werden dann weitere 22.500 Tonnen Sedimente aus der Talsperre mittels Saugbaggerverfahren entnommen und anschließend zum Entwässern in Geotextilschläuchen im Einlaufbereich der Talsperre zwischengelagert. Der Abtransport dieser Sedimente soll im Zeitraum von August bis Oktober 2022 ebenfalls über die vorbenannte, bauzeitliche Baustraße erfolgen. Nach Beendigung dieser Transportarbeiten erfolgt der vollständige Rückbau der Baustraße und die Wiederherstellung des Urzustandes einschließlich des Anschlussbereiches an die S 177.

Der Abtransport der in Geotextilschläuchen gelagerten Sedimente wird im v. g. Zeitraum Werktags (Montag – Freitag) zwischen 6:30 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. Pro Tag werden ca. 20 -25 Transport-Lkw fahren.

Die LTV dankt allen Betroffen für ihr Verständnis.

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