Aufhebung Vollsperrung Königsbrücker Straße - Verkehrsfreigabe
Im Laufe des heutiges Freitages (02.06.23) werden alle Sperrungen an der S 100 / Königsbrücker Straße aufgehoben.
Die Strecke zwischen Radeburg und Tauscha ist danach wieder ohne Einschränkungen befahrbar.
Bürgergeld, jetzt auch online beantragen
Ab dem 01.05.2023 ist es möglich, beim kommunalen Jobcenter des Landkreises Meißen den Antrag auf Bürgergeld online zu stellen.
Um die Antragstellung auf Bürgergeld noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat das Jobcenter jetzt auch eine Online-Variante des Bürgergeldantrages bereitgestellt.
Der neue Online-Antrag zeichnet sich im Vergleich zum bisherigen siebenseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die notwendigen Daten werden abhängig von der individuellen Lebenssituation der Menschen abgefragt. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Alle persönlichen Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt. Der Online-Antrag spart damit Zeit und Portokosten.
„Für die Bürger wird es damit leichter. Sie können den Online-Antrag einfach im Internet aufrufen und ohne Gang zum Jobcenter ihren Antrag bequem jederzeit und ortsunabhängig einreichen.“, so Susann Lenz, zuständige Leiterin des Jobcenters.
Den Nutzerinnen und Nutzern wird empfohlen, sich mit dem zentralen Konto „Bund.ID“ anzumelden und Ihre Identität online zu bestätigen (https://id.bund.de/de). Die Antragstellung funktioniert aber auch ohne zusätzliche Authentifizierung. Die Identitätsprüfung erfolgt in diesem Fall dann persönlich im Jobcenter.
Falls Unterlagen fehlen, meldet sich das Jobcenter und informiert, welche Dokumente noch nachzureichen sind. Ist der Antrag vollständig, erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller nach der Bearbeitung einen Bescheid.
Der Online-Antrag auf Bürgergeld stellt ein zusätzliches Angebot dar. Die bisherigen Antragsmöglichkeiten bleiben erhalten. „Menschen, die nicht ausreichend Erfahrungen mit dem Internet oder dem Computer haben, oder die vorab eine Beratung benötigen, helfen wir in gewohnter Weise weiter“, betont Susann Lenz.
Weiterhin stehen die Mitteilung einer Veränderung und der Antrag auf Weiterbewilligung online zur Verfügung.
Die Anträge und die Mitteilung einer Veränderung lassen sich unter https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Jobcenter/#Online-Antrag.
Mit diesen online-Angeboten ist ein guter Schritt in Richtung Digitalisierung des Jobcenters geschafft. Das Jobcenter plant zukünftig noch weitereOnline-Anträge umzusetzen.
Kostenfreier Fördermittel- und Finanzierungsprechtag in der Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) GmbH
Die Sächsische Aufbau Bank (SAB) bietet am 8. Juni 2023 im Landkreis Meißen eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen an. Die Beratungstermine sind in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr buchbar und finden in den Räumen der WRM GmbH statt.
Eine Anmeldung für Existenzgründer und Unternehmen ist telefonisch oder per E-Mail bei der WRM GmbH möglich.
Bitte senden Sie uns zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch die ausgefüllte Vorabinformation an post(at)wrm-gmbh.de zu.
Kontaktdaten & Information
Mail: post(at)wrm-gmbh.de
Telefon: 03521/ 47608-0
Anmeldefrist: 02. Juni 2023
Termin: 8. Juni 2023
Ort: WRM GmbH, Neugasse 39/40, 01662 Meißen
Vorabinformation: www.wirtschaftsregion-meissen.de/aktuelles/veranstaltungen.html
Breitbandausbau in Radeburg
Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html
Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.
Schnelles Internet für Radeburg
Fakten zum Breitbandausbau in Radeburg:
Bauzeit: 2023 bis 2024
Zu erschließende Ortsteile: Stadtgebiet Radeburg und OT Berbisdorf; begonnen wird „Am Meißener Berg“ in Radeburg.
Technologie: Die Ortsteile werden mit FTTB (fibre to the building; Glasfaser bis ins Gebäude) erschlossen.
Umsetzung: Zwischen den Ortsteilen werden Überlandtrassen (Tiefbauarbeiten) gebaut.
In den Ortsteilen werden Gruben und Gräben für die Verbindungsleitungen und Hausanschlüsse nötig. Erforderlich sind Tiefbau- und Umbauarbeiten am und im Haus, meist bis in den Anschlussraum im Erdgeschoss oder Keller.
Geplant sind rund 36 Kilometer Tiefbauarbeiten. Dabei werden circa 266 Kilometer Glasfaser verlegt.
Das Angebot: Ein Glasfaseranschluss bis in das Haus bzw. bis in den Keller der Grundstückseigentümer, sofern ein Anschlussvertrag unterzeichnet wird.
Realisiert werden Datenübertragungsraten von 1.000 MBit/s für Privatpersonen sowie für Institutionen und Gewerbetreibende.
Energieversorgung
Aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen und Entlastungen für die Energieversogung im Freistaat Sachsen finden Sie hier.
Gefahrenabwehr - Notsicherung der Dachlaterne (Turm) Markt 3 / ehem. Ratskeller
Auf Grund einer bauordnungsrechtlichen Verfügung des Landkreises Meißen hat eine unverzügliche Notsicherung der Dachlaterne (Turm) Markt 3 / ehem. Ratskeller zu erfolgen.
Die Absperrung des benötigen Baufeldes zwischen Kirchgasse und dem Gebäude Markt 3 / ehem. Ratskeller beginnt am Mittwoch, 18.01.23. Die Sicherungsarbeiten beginnen am Donnerstag, 19.01.23 und werden voraussichtlich mehrere Wochen andauern.
Abfallkalender 2023 liegen im Rathaus aus
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) stellt der Stadtverwaltung Radeburg die Abfallkalender für das Jahr 2023 zur Verfügung.
Die Abfallkalender liegen zu den allgemeinen Bürozeiten im Foyer des Rathauses zur Mitnahme aus.
Er wird auch zum Download unter www.zaoe.de zur Verfügung stehen.
Baubeginn für gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Berbisdorf
Am Neuen Anbau in Berbisdorf beginnt in der letzten Septemberwoche die Herstellung der ersten gemeinschaftlichen Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft. Zunächst wird eine Speichermulde angelegt, in der wild abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen gesammelt wird. Mit einem Speichervolumen von ca. 2500m³ bietet die Mulde ausreichend Platz um das Wasser und angespültes Erdreich aufzunehmen und den Abfluss in die umliegenden Grundstücke und die Promnitz zu verhindern. Zusätzlich wird eine Hecke nahe der Mulde gepflanzt. Die Hecke soll die Fließgeschwindigkeit des abfließenden Wassers senken und in die Speichermulde leiten.
Beide Maßnahmen sollen im Dezember abgeschlossen werden. Als Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft werden sie aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz gefördert. Den Eigenleistungsanteil der Kosten trägt die Stadt Radeburg. Die Pflege und Instandhaltung übernimmt zukünftig die Agrargenossenschaft Radeburg.
Diese beiden Maßnahmen bilden den Auftakt der Ausbauphase im Flurbereinigungsverfahren Berbisdorf. Der vollständige Wege- und Gewässerplan mit dem Ausbau landwirtschaftlicher Wege befindet sich derzeit in der Erstellung und wird vor der Fertigstellung und Genehmigung den Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens zur Diskussion vorgestellt.
In Planung befinden sich außerdem Maßnahmen am Jähnertbach und am Seifengraben, mit denen die Ortslage Berbisdorf vor Hochwasser geschützt werden soll.
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Teilnehmergemeinschaft unter www.vlnsachsen.de/270271/aktuelles.
Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise
Die Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landkreistages (SLKT) haben sich am 14.09.2022 mit einem Appell an die Bundes- und Landespolitik gewandt. Angesichts der dramatischen Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine fordern die kommunalen Landesverbände vom Bund und vom Land eine Reihe von Maßnahmen, um die Auswirkungen der Energiekrise auf alle Bereiche des öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens abzumildern.
Hier lesen Sie den Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise.
Schulprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Dank des „Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch“ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, welches durch die Europäische Union gefördert wird, erhält unsere Kindereinrichtung „Villa Regenbogen“ in Volkersdorf seit dem 01.08.2022 für ein Jahr kostenlos Milch von der Firma Klinnert’s Obst & Milch Service. Ziel des Programms ist es durch begleitende pädagogische Maßnahmen wie der Besuch von ortsansässigen Bauernhöfen den bewussten Verzehr und das Wissen der Kindern über die Produkte und deren Herkunft zu stärken.
Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen geht das Wasser aus
Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung ist strikt verboten
Den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen fehlt Wasser. Der nun bereits seit Wochen ausbleibende Regen hat zu einer sichtbaren Dürresituation geführt. Nicht nur den Pflanzen und Tieren fehlt das Nass auch in den Gewässern selbst ist die Situation dramatisch.
Die Wasserführung in den Oberflächengewässern ist extrem gering. Der Wasserhaushalt sämtlicher Oberflächengewässer im Landkreis Meißen stellt sich aktuell (Stand 21. Juli 2022) als extreme Trockensituation dar. Teilweise liegt die Wasserführung der Fließgewässer unterhalb der Grenzwerte, die in den vergangenen 30 Jahren beobachtet wurden. Vereinzelt sind Gewässer sogar vollständig ausgetrocknet. Im Hinblick auf die Wettervorhersagen wird eine weitere Verschärfung der Situation erwartet.
Am 16. August 2018 ist im Landkreis Meißen die Allgemeinverfügung mit strikter Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken in Kraft getreten. Diese ist nach wie vor in Kraft und gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zum Schutz der Gewässer werden nun die Kontrollen gegen Verstöße zu dieser Entnahmebeschränkung intensiviert. Dabei werden Kontrollen auch in die Morgen- und Abendstunden gelegt. Die Untere Wasserbehörde fordert die Anlieger der Gewässer eindringlich auf, sämtliche Anlagen zur Wasserentnahme (Pumpen, Schläuche etc.) auch bei Nichtbenutzung aus den Gewässern zu entfernen. Nur so kann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die Untere Wasserbehörde appelliert zudem an die Bevölkerung besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Situation des Wasserhaushaltes ist tatsächlich dramatisch. Auch der Grundwasserstand ist davon betroffen. Das Wässern sollte auf das Nötigste reduziert werden, auch wenn das verwendete Wasser aus dem Grundwasser oder aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt. Eine Bewässerung ist nur bei geringer Verdunstung, in den Morgen- und Abendstunden, effektiv. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auf die Auswahl der zu bewässernden Flächen und Kulturen zu legen. Eine Bewässerung von Rasenflächen ist in der aktuellen Situation eine reine Wasserverschwendung.
Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz d). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Radeburg zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.
Folgende Gemarkungen Ihrer Kommune sind betroffen:
Abschnitt 8 – Lückenschluss A13
Unterabschnitt 8.2 – Marsdorf-Dreieck DD-Weixdorf
Volkersdorf
Bärnsdorf
Der voraussichtliche Zaunverlauf ist auf der beigefügten Karte dargestellt.
Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab August 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt.
Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.
Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen
Frau Katja Heinrich, LISt GmbH
Telefon: +49 37207 832-962
Telefax: +49 351 4511784-499
Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen
E-Mail: beteiligtenmanagement(at)list.smwa.sachsen.de
zur Verfügung.
Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen (E-Mail: Krise.Tierseuche(at)lds.sachsen.de) zu stellen.
Hainichen, 12.07.2022
LISt GmbH
Sächsische Ehrenamtskarte
Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.
Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.
Die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint in einem neuen Layout, sie ist bis zum 31.12.2024 gültig und kann bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.
Ukraine-Hilfe
Die Hilfsbereitschaft für die Menschen in der Ukraine und Flüchtlinge aus der Ukraine ist auch im Landkreis Meißen sehr hoch.
Der Landkreis Meißen koordiniert deshalb Hilfsangebote für Ukraine – Flüchtlinge. Im Ausländeramt wurden zentrale Anlaufpunkte geschaffen.
Wenn bereits Flüchtlinge aus der Ukraine von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises aufgenommen wurden, sollte bitte das Ausländeramt über folgende Kontakte informiert werden:
Telefon: 03521 725-1717 oder per E-Mail: auslaenderamt(at)kreis-meissen.de
Dabei sollten bitte die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden.
Zudem wird darum gebeten, dass sich diese Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Stadt bzw. Gemeinde des Aufenthaltsortes anmelden. Notwendig ist dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können.
Unterstützungsangebote zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine können mitgeteilt werden an:
Telefon: 03521 725-9355 oder per E-Mail: auslaenderamt.unterbringung(at)kreis-meissen.de
Bitte unter Angabe folgender Informationen: Benennung eines Ansprechpartners, der Anschrift, der Anzahl der Unterbringungsplätze, Informationen zur Ausstattung, einer möglichen zeitlichen Begrenzung sowie ggf. entstehenden Kosten.
Auskünfte zu rechtlichen Fragestellungen und Einordnungen werden erteilt, sobald offizielle Informationen von Seiten des Sächsischen Innenministeriums bzw. der Landesdirektion Sachsen vorliegen.
Weitere Informationen auch zu Geld- und Sachspenden finden Sie hier: https://www.kreis-meissen.org/pressemitteilung_20220302_ukraine.htm.
Mit Angeboten von Sachspenden wenden Sie sich bitte an die Hilfsorganisationen DRK, Diakonie und Malteser. Deren Wissen und Erfahrungen ermöglichen eine strukturierte Annahme und Weitergabe der Spenden.
Medizinische Spendengüter wie z.B. Materialien zur Wundheilung können bei den Elblandkliniken Meißen abgegeben werden.
Information zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Freistaat Sachsen
Die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen, letzter Stand vom 17.12.2021 / 19.01.2022 (https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18602&art_param=810), gelten weiterhin.
Die gesamte Gemarkung Radeburg liegt in der „Sperrzone 2“ (gefährdetes Gebiet), Teilbereiche zusätzlich auch im „Kerngebiet“.

Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes ist als interaktive Karte unter https://geoviewer.sachsen.de/?map=b81ca2ad-6b0e-44e7-be94-11b3958b84cc einsehbar.
Für das Kerngebiet und gefährdete Gebiet wurden der Allgemeinheit Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt, u.a. folgendes:
- Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Kerngebiet im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist untersagt.
- Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist untersagt. Auf Antrag können vom Landkreis Meißen Ausnahmen zugelassen werden.
- Die Errichtung einer wildschweinsicheren Umzäunung des Kerngebietes und Einrichtung von Absperrungen im gefährdeten Gebiet sind zu dulden.
- Es herrscht Leinenzwang für Hunde im Kerngebiet und gefährdeten Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html
Die Zuständigkeit zur Umsetzung und Kontrolle der Allgemeinverfügung im Landkreis Meißen liegt beim Landratsamt Meißen (Sachgebiet Veterinäramt / Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit, Tel.: 03521-7253521, Mail: lueva(at)kreis-meissen.de, https://www.kreis-meissen.org/2018.html). Auch bei besonderen Fragestellungen wie z.B. Nutzungsbeschränkungen von Flächen oder den Wildzaun-Bau kann das Landratsamt Meißen Auskunft geben.
Sedimentberäumung Talsperre Radeburg I
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal (LTV), ist gemäß den Regelungen des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) für den Betrieb und die Unterhaltung der Talsperre Radeburg I verantwortlich. Im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeit plant die LTV im Zeitraum von August 2021 bis Oktober 2022 Sedimente aus der Talsperre Radeburg I zur Entsorgung abzufahren.
Von August bis Oktober 2021 sollen die bereits in Geotextilschläuchen lagernden, ca. 22.500 Tonnen Sedimente im Einlaufbereich der Talsperre, abtransportiert werden. Der Abtransport dieser Sedimente wird über eine bauzeitlich angelegte Baustraße zur S 177 hin erfolgen. Die LTV möchte mit dieser Mitteilung über die Baumaßnahme, insbesondere über die erforderlich werdenden Transporte informieren.
Die gewählte Trassenführung für die geplanten Baustraßen (siehe Abbildung) sind in erster Linie der Tonnagebegrenzung der Brücke über die Große Röder im Ortsteil Boden und der Brücke über den Verbindungskanal nordöstlich von Radeburg geschuldet. Beide Brücken sind die einzigen Möglichkeiten, von der Nordseite der Talsperre ins öffentliche Verkehrsnetz zu gelangen. Die zulässige Traglast dieser Brücken gestattet jedoch nur die Nutzung durch leere bzw. nicht beladene Lkw. Um den geplanten Abtransport der Sedimente vom Spülfeld zum Verbringungsort wirtschaftlich und ökologisch optimiert zu gestalten, bietet die vorgesehene Variante die Möglichkeit, große Transport-Lkw (max. 40 t) einzusetzen. Damit sind eine Reduzierung der erforderlichen Transportfahrten und damit auch des CO2 -Ausstoßes möglich. Die gewählte Variante stellt außerdem die kürzeste Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz dar.
Der im Anschlussbereich an die S 177 gelegene Rastplatz für Radfahrer wird zu Beginn der Maßnahme ca. 100 m in Richtung Großdittmannsdorf dauerhaft verlegt. Der neue Standort kann während der gesamten Baumaßnahme und darüber hinaus von allen Radfahrern uneingeschränkt genutzt werden. Um im OT Boden eine gefahrlose Begegnung der Radfahrer und Transportfahrzeuge zu ermöglichen, wird für die Bauzeit ein temporärer Radweg auf den Ackerflächen neben der Straße errichtet. Er stellt den Anschluss vom OT Boden an den bestehenden Radweg (Brücke über die Röder) sicher.
Im Zeitraum von März bis Mai 2022 werden dann weitere 22.500 Tonnen Sedimente aus der Talsperre mittels Saugbaggerverfahren entnommen und anschließend zum Entwässern in Geotextilschläuchen im Einlaufbereich der Talsperre zwischengelagert. Der Abtransport dieser Sedimente soll im Zeitraum von August bis Oktober 2022 ebenfalls über die vorbenannte, bauzeitliche Baustraße erfolgen. Nach Beendigung dieser Transportarbeiten erfolgt der vollständige Rückbau der Baustraße und die Wiederherstellung des Urzustandes einschließlich des Anschlussbereiches an die S 177.
Der Abtransport der in Geotextilschläuchen gelagerten Sedimente wird im v. g. Zeitraum Werktags (Montag – Freitag) zwischen 6:30 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. Pro Tag werden ca. 20 -25 Transport-Lkw fahren.
Die LTV dankt allen Betroffen für ihr Verständnis.
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
Mo: | geschlossen |
Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 18.00 Uhr | |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.30 Uhr | |
Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |