Abfallkalender 2026
Ab Montag, 01.12.2025, sind die Abfallkalender für 2026 im Foyer des Rathauses der Stadt Radeburg verfügbar und abholbereit. Wir bitten, pro Haushalt nur einen Kalender mitzunehmen.
Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt am 06. und 07.12.2025
Für den Auf- und Abbau sowie die Durchführung des Heinrich-Zille-Weihnachtsmarktes wird es zu Verkehrseinschränkungen auf dem Markt kommen.
Voraussichtlich zwischen Freitag (05.12.25) und Montag (08.12.25) wird der Innenmarkt sowie die Zufahrt vom „Hirsch“ und die Ausfahrt an der Apotheke ab Höhe Ratskeller gesperrt. Die Markt-Zufahrt über die Meißner Straße und Abfahrt über die Dresdner Straße bzw. Marktstraße bleibt jederzeit nutzbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Stadtverwaltung Radeburg bleibt am Dienstag, 23.12.2025, und Freitag, 02.01.2026, geschlossen!
Bewerbungen zur Besetzung der Schiedsstelle (Ehrenamt als Friedensrichter/in)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Jahr 2021 wurden unsere derzeitige Friedensrichterin Frau Marielle Buchheim und deren Stellvertreter Herr Andreas Balzer durch den zuständigen Richter des Amtsgerichtes Meißen vereidigt und die Schiedsstelle konnte damit ihre Tätigkeit fortsetzen.
Die Amtszeit von Friedensrichter/innen beträgt 5 Jahre und endet folglich im kommenden Jahr.
Zunächst möchten wir uns auf diesem Wege bei den beiden Amtsinhaber/innen ganz herzlich für ihr Engagement und für die geleistete Arbeit bedanken, mit der sie einen entscheidenden Beitrag für ein friedliches Miteinander in unserer Stadt geleistet haben.
Das Ehrenamt als Friedensrichter/in bzw. stellv. Friedensrichter/in können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und die Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete.
Die Voraussetzungen bzw. die Ausschlussgründe für eine Wahl zum/zur Friedensrichter/in sind in § 4 des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetzes vom 27. Mai 1999 – SächsSchiedsGütStG (GVBl. S. 247 ff.) zuletzt geändert durch Art. 2, Abs. 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geregelt. Eine entsprechende Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen sowie die Einwilligung zur Einholung einer entsprechenden Auskunft beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sind mit der Bewerbung einzureichen.
Friedensrichter/in und Stellvertreter/in werden vom Stadtrat gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Meißen.
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien beizulegen. Bevor der Weg der Privatklage beschritten werden kann, muss – von Ausnahmen abgesehen – die Schiedsstelle angerufen werden. Der/die Friedensrichter/in wird versuchen, Einigkeit zwischen den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies, wird ein Protokoll über die Vereinbarung aufgesetzt und die Sache ist dann erledigt.
Bei Scheitern des Einigungsversuches kann der Verletzte den Weg der Privatklage beschreiten. Die Schiedsstelle kann bei unterschiedlichsten Streitigkeiten angerufen werden, wobei die häufigste Inanspruchnahme bei Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung udgl. liegt. Aber auch bei Streitigkeiten, die auf die Zahlung von Geld gerichtet sind oder bei Streitigkeiten zwischen Mieter und privatem Vermieter kann die Schiedsstelle der geeignete Vermittler sein.
Der/die Friedensrichter/in hat, auch nach Beendigung der Amtszeit, Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die ihm/ihr amtlich bekannt gewordenen Verhältnisse von Parteien zu wahren.
Sollten Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Friedensrichter/in haben, melden Sie sich bitte bis zum 15.01.2026 bei der Hauptamtsleiterin Frau Groß, Tel.: 035208 96113, E-Mail: rathaus@radeburg.de.
Dort erhalten Sie auch Informationen über Ausschlussgründe gemäß § 4 SächsSchiedsStG, einen Bewerbungsbogen sowie die von den Bewerbern abzugebende Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
R i t t e r, Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Streumen – Suchraum Gemeinde Großenhain – Suchraum Gemeinden Moritzburg/Radeburg/Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ (NEP Nr. 625) der 50Hertz Transmission GmbH
Vorhaben
Die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“) plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber die Netzanbindung des Dresdner Nordens an das 380-kV-Höchstspannungsnetz. Das Projekt ist im bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2023, unter P625 „Streumen –Gemeinde Großenhain –Gemeinden Moritzburg/Radeburg/ Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ aufgeführt. Im Rahmen dieses Vorhabens plant 50Hertz unter anderem den Neubau einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Streumen und Dresden.
Die Maßnahmen dienen zum einen der Anbindung der Industrieansiedlungen im Norden von Dresden wie ESMC, Infineon oder Bosch, zum anderen stellen sie die Versorgungssicherheit für private Haushalte und Gewerbe in Ostsachsen sicher.
Für den Abschnitt zwischen Streumen und dem geplanten Umspannwerk Großenhain/Nord liegt bereits eine raumordnerische Beurteilung als Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens vor, für den Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Großenhain/Nord und dem Umspannwerk Altwilschdorf wird bis Anfang 2026 eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Es wird sich ein Planfeststellungsverfahren anschließen. Weitere Informationen zum Projekt können Sie der Projektwebsite entnehmen unter: www.50hertz.com/EOL/?
Kartierungen
Eine Voraussetzung für eine bestmögliche Planung der neuen Freileitung sind umweltfachliche Kartierungen. Hierbei wird sich ein Eindruck vor Ort verschafft, um ein ökologisches Profil zu erstellen. Damit kann die Planung frühzeitig auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt und die umweltfachlichen Auswirkungen bewerten werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens plant 50Hertz im Vorhabenbereich eine Kartierung von Pflanzen- und Tierarten vorzunehmen. Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Kartierzeiträume richten sich dabei nach den Lebenszyklen der Flora und Fauna und können daher sowohl nachts als auch tagsüber Erfassungen erfordern. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der jeweiligen Art bzw. Artengruppe und können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das kleinflächige Ausbringen von Material, bspw. künstliche Verstecke, das mit Kontaktinformationen versehen ist, erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden die Erfassungen zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.
Die Kartierungen finden nach aktuellem Stand in der Zeit von Januar 2026 bis April 2027 statt und werden durch folgendes Unternehmen vorgenommen:
ÖKOTOP GbR – Büro für angewandte Landschaftsökologie, Willy-Brandt-Straße 44/1, 06110 Halle (Saale)
Das Unternehmen ist von 50Hertz beauftragt. Es ist angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.
Gesetzesgrundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wonach notwendige Vorarbeiten zu dulden sind. Eigentümer*innen, Pächter*innen und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Kartierungen informiert.
Die Kartierungen werden in kleinen Teilbereichen des Gemeindegebiets stattfinden.
Ansprechpartner*innen für Ihre Fragen
Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Fachprojektleitung Genehmigung Pascal Lönneker, Tel.: 030 5150 6237, E-Mail: pascal.loenneker(at)50hertz.com oder an die Projektsprecherin Lisa Wollny, Tel.: 030 5150 4991, E-Mail: lisa-marie.wollny(at)50hertz.com .
Einführung elektronisches Amtsblatt
Die Stadt Radeburg veröffentlicht ab 01. Januar 2026 ihre öffentlichen Bekanntmachungen über das elektronische Amtsblatt der Stadt Radeburg unter:
Das elektronische Amtsblatt der Stadt Radeburg stellt die rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblattes dar und erscheint nach Bedarf.
Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können die öffentlichen Bekanntmachungen während der Sprechzeiten im Sekretariat des Rathauses einsehen. Zudem wird eine gedruckte Version des elektronischen Amtsblattes im Foyer des Rathauses kostenfrei erhältlich sein.
Bis zum 30. Juni 2026 wird im „Radeburger Anzeiger“ weiterhin auf neue Veröffentlichungen im elektronischen Amtsblatt hingewiesen, um den Übergang zu erleichtern.
Ersatzneubau Treppen/Erneuerung Gehweg i.H. Meißner Berg 80
Im Zeitraum vom 06.10.2025 - 21.11.2025 wird aufgrund von Bauarbeiten am Gehweg und den beiden Treppenanlagen der Zugang zum Grundschulgelände samt Wendeschleife und Bushaltestelle „Grundschule“ voll gesperrt.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit nur der westliche Zugang zum Schulgelände zur Verfügung steht. Der Schülerverkehr bleibt über die Haltestelle „Meißner Berg“ weiterhin gewährleistet.
Wir appellieren an die Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren, etwas mehr Zeit einzuplanen und nur so lange wie notwendig die Straße Meißner Berg in Höhe der Laufbahn neben der Grundschulturnhalle zum Bringen und Abholen ihrer Kinder zu benutzen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.
Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 2 UVPG zum Wege- und Gewässerplan des Flurbereinigungsverfahrens Berbisdorf
Straßenbeleuchtung Stadt Radeburg - Störungsmeldungen und Betriebsführung
Ab dem 01.07.2025 wird die technische Betriebsführung der Stadtbeleuchtung der Stadt Radeburg durch die Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul +Coswig mbH (WAB R+C) übernommen, der die Stadt Radeburg 2024 als Gesellschafter beigetreten ist.
Die WAB R+C ist bereits Betriebsführer für die Stadtbeleuchtung in Radebeul und Moritzburg und in den Bereichen Wasserversorgung und Stadtentwässerung seit dem 01.01.2025 auch in Radeburg tätig. Insofern sollen hier im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit weitere Optimierungspotentiale erschlossen werden.
Störungsmeldungen und Anfragen richten Sie bitte immer an die Mailadresse Strassenbeleuchtung(at)radeburg.de
Die telefonische Erreichbarkeit bei Havarien besteht unter 0351 8379055.
Neuigkeiten zum Breitbandausbau in Radeburg
Aufgrund der Insolvenz des von der SachsenEnergie AG beauftragten Tiefbauunternehmens verzögert sich der Netzausbau im Radeburger Stadtgebiet.
Ab Januar wird ein neues Ausschreibungsverfahren durchgeführt, um einen neuen Tiefbauunternehmer zu finden. Die Planung soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Alle Betroffenen werden selbstverständlich rechtzeitig informiert, sobald der genaue Zeitpunkt des Baustarts festgelegt ist. Bestehende Verträge zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses bleiben weiterhin gültig.
Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Informationen zum Ausbau finden Sie auch unter diesem Link: Sachsen Gigabit - Glasfaserausbau Radeburg
Abwasserbeseitigung / Trinkwasserversorgung
Ab dem 01.01.2025 wird die technische Betriebsführung der Medien Trinkwasser und Abwasser in Radeburg übernommen durch die
Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH
Neubrunnenstraße 8
01445 Radebeul
Tel.: 0351 8301090
E-Mail: info@wab-rc.de
Bei Havarie bzw. Störungen ist der Bereitschaftsdienst wie folgt erreichbar:
Trinkwasser 0172 3531822
Abwasser 0172 3631811
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Angelsteg Großdittmannsdorf
In den Herbstferien 2024 wird im Ortsteil Großdittmannsdorf die Haltestelle „Angelsteg“ i.H. der Hauptstraße 3 - 5 barrierefrei ausgebaut. Neben erhöhten Busborden und einem Leitsystem für Sehbehinderte erhält die Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand. Aufgrund mangelnder Gewährleistung der Verkehrssicherheit musste der alte Fahrgastunterstand 2022 abgerissen werden. Im Zuge der Ersatzbeschaffung entschied sich die Stadt Radeburg die Barrierefreiheit der gesamten Haltestelle zu prüfen und veranlasste eine entsprechende Planung hierfür.
Nachdem die jeweiligen Fördermittelanträge gestellt und die Zuwendungsbescheide eingegangen sind, kann nun mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den Medien lesen oder hören. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jeden Einzelnen, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Notfallplanung zu überdenken. Wir haben für Sie im Rathaus-Wartebereich entsprechende Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit entsprechenden Checklisten bereitgelegt.
Viele weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Hinweise zur Beantragung von straßenrechtlichen Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (Containerstellung, Gerüstbau u.ä.) sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen
Als Mindestantragsfrist gilt ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Die Bearbeitung erfolgt erst mit vollständiger Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen (https://www.radeburg.de/formularservice.html) bzw. den Vorgaben gemäß StVO / RSA 21 (auf die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan, Benennung Bauleiter, Nachweis Fachkenntnisse nach MVAS etc.).
Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen
Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs.
Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen.
Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.
Ritter, Bürgermeisterin
Breitbandausbau in Radeburg
Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html
Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
| Mo: | geschlossen |
| Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 18.00 Uhr | |
| Mi: | geschlossen |
| Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 15.30 Uhr | |
| Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |






