Baugrunduntersuchung „Holzbrücke“ Großdittmannsdorf (Ortseingang aus Richtung Radeburg)


Für eine Baugrunduntersuchung wird die Brücke am 5. / 9. und evtl. 10.12.2024 zwischen 8 und 16 Uhr für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.

Radfahrer und Fußgänger können passieren. Die Fahrzeugumleitung von und nach Boden verläuft über die „Rittergutbrücke“.

 

Heimatmuseum Radeburg


Das Heimatmuseum bleibt aus technischen Gründen am Dienstag, dem 17. Dezember 2024, geschlossen.

 

Schließung Stadtverwaltung


Die Stadtverwaltung Radeburg bleibt am Freitag, dem 27. Dezember 2024, geschlossen.

 

Abfallkalender 2025


Ab sofort liegen die Abfallkalender für das Jahr 2025 im Foyer des Rathauses aus. Wir bitten Sie, pro Haushalt nur einen Kalender mitzunehmen.

 

Tierbestandsmeldung 2025


Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. 

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

 

Information zum Wasserzählerwechsel


Die Stadt Radeburg hat die Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH mit dem turnusmäßigen Wechsel von Wasserzählern beauftragt.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen vom Unternehmen ein Anschreiben mit der Mitteilung zum Termin des Zählerwechsels.

Die Mitarbeiter können sich ausweisen und legen auf Wunsch ein Legitimationsschreiben der Stadt Radeburg vor.

Ritter, Bürgermeisterin

 

Fördermittel- und Finanzierungssprechtag im Landkreis Meißen


Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) können für verschiedene Vorhaben von Unternehmensgründer, -nachfolgern oder Bestandsunternehmen Fördermittel beantragt werden.

Am 27. November 2024 besteht wieder die Möglichkeit, sich in den Räumen der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (Neugasse 39/40 in Meißen) kostenfrei beraten zu lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und lassen Sie sich beraten, welche Förder- oder Finanzierungsprogramme für Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen passen.

Damit das Beratungsgespräch vorbereitet werden kann und für Sie zielführend ist, bitten wir um vorherige Übermittlung einer Vorabinformation zum angedachten Vorhaben und Ihrem Unternehmen.

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an.

Kontaktdaten & Informationen:

Ansprechpartnerin: Sandra Baudis
Mail: post(at)wrm-gmbh.de
Telefon: 03521 47608-14
Anmeldefrist: 21. November 2024
Termin: 27. November 2024
Ort: WRM GmbH, Neugasse 39/40, 01662 Meißen
Vorabinformation: www.wirtschaftsregion-meissen.de/aktuelles/veranstaltungen.html

 

Information zum eigenwirtschaftlichen Netzausbau der SachsenEnergie AG


In den kommenden Wochen und Monaten erfolgt im Radeburger Stadtgebiet der eigenwirtschaftliche Netzausbau der SachsenEnergie AG. Dieser beinhaltet sowohl den Glasfaser-Breitbandausbau als auch den Rückbau von Freileitungen und Änderungen am Nieder- und Mittelspannungsnetz sowie die Erneuerung von Strom- und Gas-Hausanschlüssen. Einige Hauseigentümer haben bereits entsprechende Mitteilungen der SchönerTel GmbH im Auftrag der SachsenEnergie AG erhalten.

Der Ausbau wird in folgenden Bauabschnitten stattfinden:

- Bauabschnitt 1   Wohngebiet Meißner Berg

- Bauabschnitt 2   Innenstadtgebiet Radeburg (ohne Stadtkern)

- Bauabschnitt 3   Bereich Hospitalstraße / Siedlung / Bärwalder Straße

- Bauabschnitt 5   Stadtkern (Sanierungsgebiet)

Informationen zum Ausbau finden Sie auch unter diesem Link: Sachsen Gigabit - Glasfaserausbau Radeburg

Über die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen wird im Radeburger Anzeiger und auf der Homepage der Stadt Radeburg informiert.

 

Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Angelsteg Großdittmannsdorf

 

In den Herbstferien 2024 wird im Ortsteil Großdittmannsdorf die Haltestelle „Angelsteg“ i.H. der Hauptstraße 3 - 5 barrierefrei ausgebaut. Neben erhöhten Busborden und einem Leitsystem für Sehbehinderte erhält die Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand. Aufgrund mangelnder Gewährleistung der Verkehrssicherheit musste der alte Fahrgastunterstand 2022 abgerissen werden. Im Zuge der Ersatzbeschaffung entschied sich die Stadt Radeburg die Barrierefreiheit der gesamten Haltestelle zu prüfen und veranlasste eine entsprechende Planung hierfür.

Nachdem die jeweiligen Fördermittelanträge gestellt und die Zuwendungsbescheide eingegangen sind, kann nun mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen


Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den Medien lesen oder hören. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jeden Einzelnen, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. 

Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Notfallplanung zu überdenken. Wir haben für Sie im Rathaus-Wartebereich entsprechende Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit entsprechenden Checklisten bereitgelegt. 

Viele weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

 

Lieferverzögerungen bei Reisepässen!!!


Das Einwohnermeldeamt der Stadt Radeburg informiert, dass es bei der Herstellung von Reisepässen in der Bundesdruckerei aufgrund seit Wochen außergewöhnlich hoher Bestelleingangszahlen zu Verzögerungen bei der Lieferung kommt.

Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. Derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 bis 10 Wochen gerechnet werden.

Auf unserer Internetseite www.radeburg.de/formularservice finden Sie alle Informationen, die zur Antragstellung eines Reisepasses benötigt werden.

 

Hinweise zur Beantragung von straßenrechtlichen Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (Containerstellung, Gerüstbau u.ä.) sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen


Als Mindestantragsfrist gilt ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.

Die Bearbeitung erfolgt erst mit vollständiger Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen (https://www.radeburg.de/formularservice.html) bzw. den Vorgaben gemäß StVO / RSA 21 (auf die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan, Benennung Bauleiter, Nachweis Fachkenntnisse nach MVAS etc.).

 

Erstellung einer Übersicht zu Gewerbemieten der Industrie- und Handelskammer


Sie sind Mieter oder Vermieter einer gewerblichen Immobilie oder Fläche und möchten gern den Mietpreis für Ihr Objekt vergleichen können? Aufgrund des anhaltend hohen Interesses veröffentlicht die Industrie- und Handelskammer Dresden alle zwei Jahre eine Übersicht zu »Gewerbemieten im Kammerbezirk Dresden«. Derzeit wird dazu eine Erhebung durchgeführt, für die alle Mieter und Vermieter von Gewerbeobjekten um Mitarbeit gebeten werden.

Unter dem Link https://link.webropol.com/s/gewerbemieten2024 können anonym Daten zu Ort, Mietpreis, Fläche usw. eingeben.

Aus den zusammengefassten Daten wird eine gewerbliche Mietpreisübersicht nach Kommunen und Landkreisen erstellt. Dies ist nur möglich, wenn genügend Angaben erfasst werden. Also nehmen Sie bitte mit Ihren Angaben zum Mietobjekt teil! Die Ergebnisse werden kostenfrei veröffentlicht. Die Eingabe der Daten ist bis 25.10.2024 möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schubert (Telefon: 0351 2802-128) oder Herrn Hebenstreit (Telefon: 0351 2802-222).

 

Ehrenamtliches Engagement


Das ehrenamtliche Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Lebens in unseren Städten, Kreisen und Gemeinden. Mit dieser wertvollen Arbeit von Ehrenamtlichen und Freiwilligen ist unsere Gesellschaft um ein Vielfaches stärker. 

Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gibt es seit 2020 eine bundesweite Ansprechpartnerin zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Wir unterstützen Ihre Engagierten mit unseren kostenfreien Qualifizierungsangeboten und Förderprogrammen. Weitere Informationen gibt es hier:

Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen


Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs. 

Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen. 

Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.  

Ritter, Bürgermeisterin

 

Breitbandausbau in Radeburg


Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.

Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html

Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.

Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.

 

Sächsische Ehrenamtskarte


Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.

Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.

Die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint in einem neuen Layout, sie ist bis zum 31.12.2024 gültig und kann bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

 

Rathaus

Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25

Sprechzeiten
Mo:geschlossen
Di:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mi:geschlossen
Do:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Fr:09.00 - 12.00 Uhr