Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Radeburg

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Stadtverwaltung Radeburg und der Bauhof sind am Montag, 02.10.2023, geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

gez. Ritter, Bürgermeisterin

 

"Der Letzte Hilfe Kurs"

 

Das kleine 1x1 der Sterbebegleitung findet statt:

am 26.10.2023 von 09:00 – 13:00 Uhr

in der Fachklinik für Geriatrie Radeburg.

In diesem Kurs lernen Sie, was Sie für die Ihnen Nahestehenden am Ende des Lebens tun können. Der Kurs beinhaltet 4 Module zu den Themen:

1. Sterben als ein Teil des Lebens
2. Vorsorgen und entscheiden
3. Leiden lindern
4. Abschied nehmen

Die Veranstaltung ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und wird vom Hospizdienst des Caritasverbandes Meißen ausgerichtet.

Anmeldungen bitte unter hospizdienst(at)caritas-meissen.de oder unter Tel.: 03521-675-120.

 

Lesung in der Stadtbibliothek Radeburg

Tina Pruschmann liest aus ihrem neuen Roman „Bittere Wasser“

Die Stadtbibliothek Radeburg lädt herzlich zur Lesung von Tina Pruschmanns neuem Roman „Bittere Wasser“ am 17.11.2023 um 18 Uhr ein. Der Eintritt ist frei, eine Reservierung über die Stadtbibliothek Radeburg wird gewünscht (Tel.: 035208/2574, Mail: radeburg(at)bibliotheksmail.de).

Tina Pruschmann erzählt realitätsnah die Geschichte von erzgebirgischen Bergleuten in der DDR und verknüpft dies auf wunderbare Weise mit dem Lebensweg von Ida, dem Zirkuskind, deren Eltern Stars des DDR-Staatszirkus waren.

Die Autorin, 1975 geboren, lebt in Leipzig. Der Versuch, einen ordentlichen Beruf zu ergreifen, führte sie in Juravorlesungen, an eine Förderschule, in eine psychiatrische Klinik und in das Lehrerzimmer einer Berufsfachschule. Ihr Debütroman „Lostage“ erschien 2017 im Residenz Verlag.

Die Lesung wird im Rahmen des Projektes „Literaturforum Bibliotheken“ des Bibliotheksverbandes Sachsen e.V. gefördert und mitfinanziert aus Steuermitteln des Freistaates Sachsen.

 

Kostenfreier Fördermittel- und Finanzierungsprechtag in der Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) GmbH

Die Sächsische Aufbau Bank (SAB) bietet am 16. November 2023 im Landkreis Meißen eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen an. Die Beratungstermine sind in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr buchbar und finden in den Räumen der WRM GmbH statt.

Eine Anmeldung für Existenzgründer und Unternehmen ist telefonisch oder per E-Mail bei der WRM GmbH möglich.

Bitte senden Sie uns zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch die ausgefüllte Vorabinformation an post(at)wrm-gmbh.de zu.

Kontaktdaten & Information:

Mail: post(at)wrm-gmbh.de
Telefon: 03521/ 47608-0

Anmeldefrist: 9. November 2023

Termin: 16. November 2023

Ort: WRM GmbH, Neugasse 39/40, 01662 Meißen

Vorabinformation:  www.wirtschaftsregion-meissen.de/aktuelles/veranstaltungen.html

 

 

Existenzgründerseminar für alle, die eine selbständige Existenz gründen wollen:

Das nächste Seminar für Existenzgründer zur Wissensvermittlung für den eigenen Unternehmensstart findet vom 09.-11.10.2023 in Glaubitz statt. Es werden spezielle Wissensgebiete wie Unternehmenskonzeption/ Businessplan, Buchführung & Steuern, Finanzierung, Marketing, Recht und Versicherungen mit Dozenten besetzt, die Fachexperten auf ihren Gebieten sind. Eine anschließende Unterstützung bei der Erarbeitung des Businessplanes kann bei Bedarf erfolgen. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.

Termin: 09.-11.10.2023, 15-21 Uhr

Teilnahmevoraussetzungen: Idee bzw. Absicht zur Gründung einer selbständigen Existenz

Anmeldung zum Seminar bis zum 04.10.2023 unter https://eveeno.com/existenz

Entrichten der Teilnahmegebühr (99,00 €/brutto)

Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gern: TGZ Glaubitz, Petra Boeck | Telefon: 03 52 65 / 64 49 55

 

 

Teilnehmer für freiwillige Haushaltserhebung gesucht

 

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der amtlichen Statistik schafft belastbare Datengrundlage. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.

Wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus und wofür? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld“ führt das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen diese Erhebung aktuell gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder die EVS durch. Dafür werden seit Anfang des Jahres in Sachsen insgesamt 5 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen.

Als Dankeschön gibt es eine Geldprämie von mindestens 100 Euro.

Was ist dafür zu tun? Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personen-einkommen gestellt. Erstmalig können die Haushalte per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web App) an der EVS 2023 teilnehmen. Die aus früheren Erhebungen bekannte Teilnahme mit einem Papierfragebogen ist aber ebenfalls weiter möglich.

Die EVS beruht auf einer Quotenstichprobe. Aus den Anmeldungen wird quartalsweise eine bevölkerungsrepräsentative Stichprobe gezogen. Um alle Quoten ausreichend besetzen zu können, werden insbesondere noch folgende Haushalte gesucht:

- Einpersonenhaushalte
- Rentner
- Selbstständige
- Landwirte

Nur mit Ihrer Mithilfe können aussagekräftige Informationen über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland gewonnen werden.

Weitere Informationen sowie die Teilnahmeerklärung finden Sie unter www.evs2023.de

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline: 0800 033 25 25 zur Verfügung.

Verbraucherzentrale Sachsen - Härtefallhilfe für Öl & Co.


Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Ausfüllen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer*innen prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin unter 0341 - 696 29 29!

Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen

Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs. 

Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen. 

Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.  

Ritter, Bürgermeisterin

 

Bürgergeld, jetzt auch online beantragen

 

Ab dem 01.05.2023 ist es möglich, beim kommunalen Jobcenter des Landkreises Meißen den Antrag auf Bürgergeld online zu stellen.

Um die Antragstellung auf Bürgergeld noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat das Jobcenter jetzt auch eine Online-Variante des Bürgergeldantrages bereitgestellt.

Der neue Online-Antrag zeichnet sich im Vergleich zum bisherigen siebenseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die notwendigen Daten werden abhängig von der individuellen Lebenssituation der Menschen abgefragt. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Alle persönlichen Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt. Der Online-Antrag spart damit Zeit und Portokosten.

„Für die Bürger wird es damit leichter. Sie können den Online-Antrag einfach im Internet aufrufen und ohne Gang zum Jobcenter ihren Antrag bequem jederzeit und ortsunabhängig einreichen.“, so Susann Lenz, zuständige Leiterin des Jobcenters.

Den Nutzerinnen und Nutzern wird empfohlen, sich mit dem zentralen Konto „Bund.ID“ anzumelden und Ihre Identität online zu bestätigen (https://id.bund.de/de). Die Antragstellung funktioniert aber auch ohne zusätzliche Authentifizierung. Die Identitätsprüfung erfolgt in diesem Fall dann persönlich im Jobcenter.

Falls Unterlagen fehlen, meldet sich das Jobcenter und informiert, welche Dokumente noch nachzureichen sind. Ist der Antrag vollständig, erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller nach der Bearbeitung einen Bescheid.

Der Online-Antrag auf Bürgergeld stellt ein zusätzliches Angebot dar. Die bisherigen Antragsmöglichkeiten bleiben erhalten. „Menschen, die nicht ausreichend Erfahrungen mit dem Internet oder dem Computer haben, oder die vorab eine Beratung benötigen, helfen wir in gewohnter Weise weiter“, betont Susann Lenz.

Weiterhin stehen die Mitteilung einer Veränderung und der Antrag auf Weiterbewilligung online zur Verfügung.

Die Anträge und die Mitteilung einer Veränderung lassen sich unter https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Jobcenter/#Online-Antrag.

Mit diesen online-Angeboten ist ein guter Schritt in Richtung Digitalisierung des Jobcenters geschafft. Das Jobcenter plant zukünftig noch weitereOnline-Anträge umzusetzen.

 

Breitbandausbau in Radeburg

 

Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.

Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html

Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.

Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.

 

Schnelles Internet für Radeburg

 

Fakten zum Breitbandausbau in Radeburg:

Bauzeit: 2023 bis 2024

Zu erschließende Ortsteile: Stadtgebiet Radeburg und OT Berbisdorf; begonnen wird „Am Meißener Berg“ in Radeburg.

Technologie: Die Ortsteile werden mit FTTB (fibre to the building; Glasfaser bis ins Gebäude) erschlossen.

Umsetzung: Zwischen den Ortsteilen werden Überlandtrassen (Tiefbauarbeiten) gebaut.
In den Ortsteilen werden Gruben und Gräben für die Verbindungsleitungen und Hausanschlüsse nötig. Erforderlich sind Tiefbau- und Umbauarbeiten am und im Haus, meist bis in den Anschlussraum im Erdgeschoss oder Keller.
Geplant sind rund 36 Kilometer Tiefbauarbeiten. Dabei werden circa 266 Kilometer Glasfaser verlegt.

Das Angebot: Ein Glasfaseranschluss bis in das Haus bzw. bis in den Keller der Grundstückseigentümer, sofern ein Anschlussvertrag unterzeichnet wird.
Realisiert werden Datenübertragungsraten von 1.000 MBit/s für Privatpersonen sowie für Institutionen und Gewerbetreibende.

 

Energieversorgung

Aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen und Entlastungen für die Energieversogung im Freistaat Sachsen finden Sie hier.

 

Baubeginn für gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Berbisdorf

Am Neuen Anbau in Berbisdorf beginnt in der letzten Septemberwoche die Herstellung der ersten gemeinschaftlichen Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft. Zunächst wird eine Speichermulde angelegt, in der wild abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen gesammelt wird. Mit einem Speichervolumen von ca. 2500m³ bietet die Mulde ausreichend Platz um das Wasser und angespültes Erdreich aufzunehmen und den Abfluss in die umliegenden Grundstücke und die Promnitz zu verhindern. Zusätzlich wird eine Hecke nahe der Mulde gepflanzt. Die Hecke soll die Fließgeschwindigkeit des abfließenden Wassers senken und in die Speichermulde leiten.

Beide Maßnahmen sollen im Dezember abgeschlossen werden. Als Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft werden sie aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz gefördert. Den Eigenleistungsanteil der Kosten trägt die Stadt Radeburg. Die Pflege und Instandhaltung übernimmt zukünftig die Agrargenossenschaft Radeburg.

Diese beiden Maßnahmen bilden den Auftakt der Ausbauphase im Flurbereinigungsverfahren Berbisdorf. Der vollständige Wege- und Gewässerplan mit dem Ausbau landwirtschaftlicher Wege befindet sich derzeit in der Erstellung und wird vor der Fertigstellung und Genehmigung den Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens zur Diskussion vorgestellt.

In Planung befinden sich außerdem Maßnahmen am Jähnertbach und am Seifengraben, mit denen die Ortslage Berbisdorf vor Hochwasser geschützt werden soll.

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Teilnehmergemeinschaft unter www.vlnsachsen.de/270271/aktuelles.

 

Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise

Die Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landkreistages (SLKT) haben sich am 14.09.2022 mit einem Appell an die Bundes- und Landespolitik gewandt. Angesichts der dramatischen Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine fordern die kommunalen Landesverbände vom Bund und vom Land eine Reihe von Maßnahmen, um die Auswirkungen der Energiekrise auf alle Bereiche des öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens abzumildern.

Hier lesen Sie den Appell der sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Energiekrise.

 

Schulprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Dank des „Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch“ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, welches durch die Europäische Union gefördert wird, erhält unsere Kindereinrichtung „Villa Regenbogen“ in Volkersdorf seit dem 01.08.2022 für ein Jahr kostenlos Milch von der Firma Klinnert’s Obst & Milch Service. Ziel des Programms ist es durch begleitende pädagogische Maßnahmen wie der Besuch von ortsansässigen Bauernhöfen den bewussten Verzehr und das Wissen der Kindern über die Produkte und deren Herkunft zu stärken.

 

Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen geht das Wasser aus

Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung ist strikt verboten

Den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen fehlt Wasser. Der nun bereits seit Wochen ausbleibende Regen hat zu einer sichtbaren Dürresituation geführt. Nicht nur den Pflanzen und Tieren fehlt das Nass auch in den Gewässern selbst ist die Situation dramatisch.

Die Wasserführung in den Oberflächengewässern ist extrem gering. Der Wasserhaushalt sämtlicher Oberflächengewässer im Landkreis Meißen stellt sich aktuell (Stand 21. Juli 2022) als extreme Trockensituation dar. Teilweise liegt die Wasserführung der Fließgewässer unterhalb der Grenzwerte, die in den vergangenen 30 Jahren beobachtet wurden. Vereinzelt sind Gewässer sogar vollständig ausgetrocknet. Im Hinblick auf die Wettervorhersagen wird eine weitere Verschärfung der Situation erwartet.

Am 16. August 2018 ist im Landkreis Meißen die Allgemeinverfügung mit strikter Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken in Kraft getreten. Diese ist nach wie vor in Kraft und gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zum Schutz der Gewässer werden nun die Kontrollen gegen Verstöße zu dieser Entnahmebeschränkung intensiviert. Dabei werden Kontrollen auch in die Morgen- und Abendstunden gelegt. Die Untere Wasserbehörde fordert die Anlieger der Gewässer eindringlich auf, sämtliche Anlagen zur Wasserentnahme (Pumpen, Schläuche etc.) auch bei Nichtbenutzung aus den Gewässern zu entfernen. Nur so kann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Die Untere Wasserbehörde appelliert zudem an die Bevölkerung besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Situation des Wasserhaushaltes ist tatsächlich dramatisch. Auch der Grundwasserstand ist davon betroffen. Das Wässern sollte auf das Nötigste reduziert werden, auch wenn das verwendete Wasser aus dem Grundwasser oder aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt. Eine Bewässerung ist nur bei geringer Verdunstung, in den Morgen- und Abendstunden, effektiv. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auf die Auswahl der zu bewässernden Flächen und Kulturen zu legen. Eine Bewässerung von Rasenflächen ist in der aktuellen Situation eine reine Wasserverschwendung.

 

Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz d). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Radeburg zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.

Folgende Gemarkungen Ihrer Kommune sind betroffen:

Abschnitt 8 – Lückenschluss A13
Unterabschnitt 8.2 – Marsdorf-Dreieck DD-Weixdorf

Volkersdorf
Bärnsdorf

Der voraussichtliche Zaunverlauf ist auf der beigefügten Karte dargestellt.

Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab August 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt.

Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.

Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen

Frau Katja Heinrich, LISt GmbH
Telefon:           +49 37207 832-962
Telefax:           +49 351 4511784-499
Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen
E-Mail: beteiligtenmanagement(at)list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen (E-Mail:  Krise.Tierseuche(at)lds.sachsen.de) zu stellen.

Hainichen, 12.07.2022
LISt GmbH

Sächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.

Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.

Die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint in einem neuen Layout, sie ist bis zum 31.12.2024 gültig und kann bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

 

Information zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Freistaat Sachsen

Die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen, letzter Stand vom 17.12.2021  / 19.01.2022 (https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18602&art_param=810), gelten weiterhin.

Die gesamte Gemarkung Radeburg liegt in der „Sperrzone 2“ (gefährdetes Gebiet), Teilbereiche zusätzlich auch im „Kerngebiet“.

Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes ist als interaktive Karte unter https://geoviewer.sachsen.de/?map=b81ca2ad-6b0e-44e7-be94-11b3958b84cc einsehbar.

Für das Kerngebiet und gefährdete Gebiet wurden der Allgemeinheit Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt, u.a. folgendes:

- Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Kerngebiet im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist untersagt.
- Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist untersagt. Auf Antrag können vom Landkreis Meißen Ausnahmen zugelassen werden.
- Die Errichtung einer wildschweinsicheren Umzäunung des Kerngebietes und Einrichtung von Absperrungen im gefährdeten Gebiet sind zu dulden.
- Es herrscht Leinenzwang für Hunde im Kerngebiet und gefährdeten Gebiet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html

Die Zuständigkeit zur Umsetzung und Kontrolle der Allgemeinverfügung im Landkreis Meißen liegt beim Landratsamt Meißen (Sachgebiet Veterinäramt / Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit, Tel.: 03521-7253521, Mail: lueva(at)kreis-meissen.de, https://www.kreis-meissen.org/2018.html). Auch bei besonderen Fragestellungen wie z.B. Nutzungsbeschränkungen von Flächen oder den Wildzaun-Bau kann das Landratsamt Meißen Auskunft geben.

 

Rathaus

Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25

Sprechzeiten
Mo:geschlossen
Di:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mi:geschlossen
Do:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Fr:09.00 - 12.00 Uhr