Ersatzneubau Treppen/Erneuerung Gehweg i.H. Meißner Berg 80
Im Zeitraum vom 06.10.2025 - 21.11.2025 wird aufgrund von Bauarbeiten am Gehweg und den beiden Treppenanlagen der Zugang zum Grundschulgelände samt Wendeschleife und Bushaltestelle „Grundschule“ voll gesperrt.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit nur der westliche Zugang zum Schulgelände zur Verfügung steht. Der Schülerverkehr bleibt über die Haltestelle „Meißner Berg“ weiterhin gewährleistet.
Wir appellieren an die Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren, etwas mehr Zeit einzuplanen und nur so lange wie notwendig die Straße Meißner Berg in Höhe der Laufbahn neben der Grundschulturnhalle zum Bringen und Abholen ihrer Kinder zu benutzen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.
11. Personaler-Workshop am 4. November in Meißen

Künstliche Intelligenz praxisnah erleben: HR im digitalen Wandel
Unter dem Titel „Next Level HR: KI-Strategien für den Arbeitsalltag“ widmet sich der diesjährige Personaler-Workshop der konkreten Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen. Während laut Bitkom bereits 57 % der deutschen Unternehmen über KI nachdenken, setzen nur rund 20 % entsprechende Lösungen aktiv ein. Gerade im HR-Bereich bleiben damit viele Chancen ungenutzt – von der Bewerbungsphase über die Mitarbeiterbindung bis hin zu internen Prozessen.
Die Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) lädt daher am 4. November 2025 zum 11. Personaler-Workshop in die Jahnhalle Meißen ein.
Inhalte des Workshops:
Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Einblicke in:
- KI-Grundlagen: aktuelle Technologien und ihre Bedeutung für HR
- Werkzeuge & Tools: praxiserprobte Anwendungen wie Textgenerierung, Befragungsanalysen und automatisierte Bewerbungsprozesse
- Recht & Ethik: Datenschutz, Bias, Transparenz und KI-Ethik
- Praxisübungen: Erstellung und Optimierung von Prompts, Arbeit an realen HR-Szenarien
- Eigener KI-Use Case: Entwicklung eines Assistenten für die eigene Organisation
Referentin ist Julia Tammeveski, zertifizierte KI-Managerin und Trainerin an der Haufe Akademie. Sie verbindet technologische Expertise mit langjähriger HR-Erfahrung.
Anmeldung und Teilnahme
Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen sind bis 27. Oktober 2025 online möglich unter: https://www.verknuepfe-dich.de/veranstaltung/11-personaler-workshop

Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 2 UVPG zum Wege- und Gewässerplan des Flurbereinigungsverfahrens Berbisdorf
Stadtarchiv Radeburg
Für Anfragen an das Stadtarchiv senden Sie bitte das ausgefüllte Formular "Benutzungs- und Auskunftsantrag des Stadtarchivs" per Post oder Mail archiv(at)radeburg.de
Straßenbeleuchtung Stadt Radeburg - Störungsmeldungen und Betriebsführung
Ab dem 01.07.2025 wird die technische Betriebsführung der Stadtbeleuchtung der Stadt Radeburg durch die Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul +Coswig mbH (WAB R+C) übernommen, der die Stadt Radeburg 2024 als Gesellschafter beigetreten ist.
Die WAB R+C ist bereits Betriebsführer für die Stadtbeleuchtung in Radebeul und Moritzburg und in den Bereichen Wasserversorgung und Stadtentwässerung seit dem 01.01.2025 auch in Radeburg tätig. Insofern sollen hier im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit weitere Optimierungspotentiale erschlossen werden.
Störungsmeldungen und Anfragen richten Sie bitte immer an die Mailadresse Strassenbeleuchtung(at)radeburg.de
Die telefonische Erreichbarkeit bei Havarien besteht unter 0351 8379055.
Einwohnermeldeamt - Hinweise zur Ausstellung von Personaldokumenten
Digitale Lichtbilder
Ab dem 01.05.2025 dürfen grundsätzlich nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis/ Reisepass) angenommen werden.
Diese erhalten Sie von zertifizierten Fotodienstleistern und Drogeriemärkten. Unter www.alfo-passbild.com finden Sie eine Übersicht über teilnehmende Geschäfte. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern www.bmi.bund.de.
Ab sofort besteht auch die Möglichkeit ein aktuelles Passbild direkt im Einwohnermeldeamt der Stadt Radeburg erstellen zu lassen. Hierfür ist zusätzlich zu den Kosten des Ausweisdokumentes eine Gebühr in Höhe von 6 € zu entrichten.
Direktversand nach Hause
Weiterhin besteht ab sofort die Möglichkeit, Ihre Personaldokumente direkt nach Hause schicken zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung der Stadt Radeburg -Einwohnermeldeamt-
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Meldebehörde ein Melderegister, aus dem Auskünfte erteilt werden können.
Personen, die mit Haupt-bzw. alleiniger Wohnung in der Stadt Radeburg gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe der §§ 36, 42, 50, 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch gilt dann bis auf Widerruf.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung ( § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG und § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG ).
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG ).
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Erläuterung: § 50 Abs. 2 BMG regelt nur die Weitergabe bzw. die Übermittlung der erlaubten Empfänger. es regelt nicht die Veröffentlichung der Jubilare. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung der Person. In der Stadt Radeburg bleibt die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung der Jubilare bestehen, damit ist die Gleichbehandlung alle Bürger garantiert. Die persönliche Gratulation der Bürgermeisterin erfolgt weiterhin ab dem 85., 90. 95. und zu jedem darauffolgenden Geburtstag, wenn der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wird.
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen ( § 50 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG ). Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte erteilen, von allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es werden Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift übermittelt.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft durch den Familienangehörigen eines Mitgliedes dieser Religionsgemeinschaft ( § 42 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG ). Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, darf die Meldebehörde folgende Daten übermitteln:
Vor-u. Familienname, Geburtsdatum u. Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie Sterbedatum.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial ( § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes. Dies gilt nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Übermittlung erfolgt jährlich zum 31.März zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Die Formulare zur Beantragung erhalten sie in der Meldestelle oder auf der Internetseite der Stadt Radeburg - www.radeburg.de (Formularserver)
Ritter, Bürgermeisterin
Neuigkeiten zum Breitbandausbau in Radeburg
Aufgrund der Insolvenz des von der SachsenEnergie AG beauftragten Tiefbauunternehmens verzögert sich der Netzausbau im Radeburger Stadtgebiet.
Ab Januar wird ein neues Ausschreibungsverfahren durchgeführt, um einen neuen Tiefbauunternehmer zu finden. Die Planung soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Alle Betroffenen werden selbstverständlich rechtzeitig informiert, sobald der genaue Zeitpunkt des Baustarts festgelegt ist. Bestehende Verträge zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses bleiben weiterhin gültig.
Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Informationen zum Ausbau finden Sie auch unter diesem Link: Sachsen Gigabit - Glasfaserausbau Radeburg
Sächsische Ehrenamtskarte - 6.Auflage 2025 - 2027
Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.
Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.
Die 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint nunmehr in einem landesweit einheitlichen Design. Die neuen Karten haben eine Gültigkeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 und können bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.
Abwasserbeseitigung / Trinkwasserversorgung
Ab dem 01.01.2025 wird die technische Betriebsführung der Medien Trinkwasser und Abwasser in Radeburg übernommen durch die
Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH
Neubrunnenstraße 8
01445 Radebeul
Tel.: 0351 8301090
E-Mail: info@wab-rc.de
Bei Havarie bzw. Störungen ist der Bereitschaftsdienst wie folgt erreichbar:
Trinkwasser 0172 3531822
Abwasser 0172 3631811
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Angelsteg Großdittmannsdorf
In den Herbstferien 2024 wird im Ortsteil Großdittmannsdorf die Haltestelle „Angelsteg“ i.H. der Hauptstraße 3 - 5 barrierefrei ausgebaut. Neben erhöhten Busborden und einem Leitsystem für Sehbehinderte erhält die Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand. Aufgrund mangelnder Gewährleistung der Verkehrssicherheit musste der alte Fahrgastunterstand 2022 abgerissen werden. Im Zuge der Ersatzbeschaffung entschied sich die Stadt Radeburg die Barrierefreiheit der gesamten Haltestelle zu prüfen und veranlasste eine entsprechende Planung hierfür.
Nachdem die jeweiligen Fördermittelanträge gestellt und die Zuwendungsbescheide eingegangen sind, kann nun mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den Medien lesen oder hören. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jeden Einzelnen, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Notfallplanung zu überdenken. Wir haben für Sie im Rathaus-Wartebereich entsprechende Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit entsprechenden Checklisten bereitgelegt.
Viele weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Hinweise zur Beantragung von straßenrechtlichen Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (Containerstellung, Gerüstbau u.ä.) sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen
Als Mindestantragsfrist gilt ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Die Bearbeitung erfolgt erst mit vollständiger Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen (https://www.radeburg.de/formularservice.html) bzw. den Vorgaben gemäß StVO / RSA 21 (auf die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan, Benennung Bauleiter, Nachweis Fachkenntnisse nach MVAS etc.).
Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen
Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs.
Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen.
Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.
Ritter, Bürgermeisterin
Breitbandausbau in Radeburg
Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html
Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
Mo: | geschlossen |
Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 18.00 Uhr | |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.30 Uhr | |
Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |