Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
die Schiedsstelle steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. In einem Schlichtungsverfahren können Konflikte – etwa zwischen Nachbarn, zwischen Mieter und Vermieter oder bei Fällen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung – auf einvernehmliche Weise beigelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Schlichtungsverfahren nur zwischen Privatpersonen möglich ist. Sobald der Staat an einem Verfahren beteiligt ist, kann keine Schlichtung stattfinden.