Corona-Testzentrum im Sportzentrum der TSV 1862 Radeburg
Adresse: Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee 9, 01471 Radeburg
Öffnungszeiten des Testzentrums:
Montag-Freitag: 9 – 11 Uhr und 17 – 19 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: 17 – 19 Uhr
Es erfolgt keine Terminvergabe, es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Zur Testung mitzubringen sind in jedem Fall die Gesundheitskarte der Krankenkasse (Chipkarte) und der Personalausweis. Auf dem gesamten Gelände des Testzentrums ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.
25. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
25. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 22.04.2022)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 03.04.2022)
24. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
24. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 25.03.2022)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 20.03.2022)
23. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
23. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 11.03.2022)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 04.03.2022 bis einschließlich 19.03.2022)
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (gültig ab 06.02.2022)
22. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
22. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 21.01.2022)
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (geänderte Fassung vom 12.01.2022)
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (geänderte Fassung vom 22.12.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung der Inzidenz von 1.000
Bekanntmachung (vom 20.12.2021)
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (gültig bis 09.01.2022)
Öffentliche Bekanntmachung zur Überschreitung der Inzidenz von 1.000
Bekanntmachung (vom 22.11.2021)
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (gültig ab 22.11.2021 bis 12.12.2021)
21. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
21. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 18.11.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 08.11.2021)
20. Allgemeinverfügung des Lankreises Meißen
20. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 28.10.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 21.10.2021)
19. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
19. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 01.10.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 23.09.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35
Bekanntmachung (vom 13.09.2021)
18. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (Verlängerung)
18. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (Verlängerung bis 10.10.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 10
Bekanntmachung (vom 30.08.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 26.08.2021)
18. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
18. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen ( vom 13.08.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 28.07.2021)
17. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
17. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 16.07.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutzverordnung (gültig vom 01.07. bis 28.07.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 10
Bekanntmachung (vom 29.06.2021)
16. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
16. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 25.06.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 14.06.2021 bis 30.06.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen
Bekanntmachung (vom 11.06.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen
Bekanntmachung (vom 01.06.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 31.05.2021 bis 13.06.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen
Bekanntmachung (vom 25.05.2021)
15. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
15. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 22.05.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen
Bekanntmachung (vom 19.05.2021)
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen
Bekanntmachung (vom 18.05.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (geändert; gültig vom 10.05. bis 30.05.2021)
Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Kita-Bereich
Umsetzung des IfSG im Kita-Bereich (Stand: 23.04.2021)
Bekanntmachung zur Corona-Notbremse
Corona-Notbremse (gültig ab 24.04.2021)
14. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
14. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 23.04.2021)
Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Medieninformation
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (geändert; gültig ab 16.04.2021 bis 09.05.2021)
13. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
13. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (gültig ab 06.04.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 01.04.2021)
Zwölfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Zwölte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (gültig ab 24.03.2021)
Brief an die Staatsregierung und Positionspapier des SSG
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Debatte um die Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie gewinnt zunehmend an negativer Dynamik. Insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Politik, die Verantwortung für die Umsetzung der Schutzverordnungen in Landkreisen und Kommunen tragen, fällt es immer schwerer, die Entscheidungen von Bund und Freistaat nachvollziehbar zu kommunizieren.
Aus diesem Grund wurde ein offener Brief an die Staatsregierung formuliert, der hier zu finden ist.
Der Sächsische Städte und Gemeindetag erstellte ein Positionspapier "Corona-Neuanfang".
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Notbekanntmachung des Landkreises Meißen
Notbekanntmachung des Landkreises Meißen (gültig ab 22.03.2021)
Notbekanntmachung des Landkreises Meißen
Notbekanntmachung des Landkreises Meißen (gültig ab 18.03.2021)
Schnell- bzw. Selbsttests
Stand: 09.03.2021
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 sowie der 11. Notbekanntmachung des Landkreises Meißen vom 08.03.2021, erreichten uns viele Anfragen zur Handhabung mit der Selbsttestung auf Covid 19.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen gab uns dazu folgende Information:
Sofern Schnell- oder Selbstteste als Zugangsvoraussetzung zum Betreten von Einrichtungen und die Nutzung von Angeboten vorgeschrieben sind, müssen die Ergebnisse glaubhaft nachgewiesen werden.
Werden Antigen-Schnelltests in entsprechenden Teststationen (z. B. Apotheken, Testzentren) von geschultem Personal durchgeführt, werden die Ergebnisse entsprechend dokumentiert und können somit nachgewiesen werden.
Gemäß Punkt I. 1. d. der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen vom 06.03.2021 müssen die Selbsttests unter Aufsicht durch Personal dieser Einrichtungen vor Ort erfolgen oder durch einen Nachweis glaubhaft gemacht werden können. (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06.pdf) Wie diese Nachweise aussehen sollen, bleibt jedoch ungeregelt.
Das Landratsamt Meißen trägt derzeit Informationen über Einrichtungen, welche Antigen-Schnelltests im Landkreis Meißen anbieten werden, zusammen. Eine Übersicht wird erstellt und auf der Homepage des Landkreises Meißen veröffentlicht (Pressemitteilung vom 07.03.2021 http://landkreis-meissen.org/pressemitteilung_20210307_corona_test.htm). Ab Mittwoch, dem 10.03.2021 sollen zudem im Testzentrum der Elblandkliniken in Meißen die Schnelltests angeboten werden.
Aktuell können Sie in Apotheken nachfragen, ob diese Schnelltests durchführen. Auf der Seite https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html finden Sie dazu Informationen sowie eine Karte, auf der bereits Teststationen aufgeführt sind.
Elfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Elfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 08.03.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 08.03.2021 bis 31.03.2021)
Zehnte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Zehnte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 03.03.2021)
Neunte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Neunte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (vom 16.02.2021)
Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen (gültig ab 16.02.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 15.02.2021 bis 07.03.2021)
Corona-Schutz-Verordnung
Sehr geehrte Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen zum Thema „Öffnung von Ladengeschäften“ folgende Stellungnahme des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 01.02.2021 zur Kenntnis geben:
„Gemäß § 4 Abs. 1, Satz 2 CoronaSchVO ist die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung zulässig, die einschlägigen Geschäfte sind aufgeführt. Ein Geschäft mit einem klassischen Mischsortiment darf öffnen, sofern der Schwerpunkt der Verkaufstätigkeit (51%) Waren des täglichen Bedarfs bzw. der Grundversorgung zuzuordnen sind. Eine zeitliche Begrenzung, wann dieser Sortimentsschwerpunkt vorliegen muss/musste, ist nicht definiert. Stellt ein Unternehmen tatsächlich das Sortiment auf das von der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung umfasste Sortiment um, darf das Geschäft öffnen, da es dann die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt.“
Ich weise darauf hin, dass es sich hier um die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsauslegung handelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese im Laufe der Pandemie durch weitere Erlasse und Vorschriften wieder ändert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 28.01.2021 bis 14.02.2021)
Elterninformation - Zahlung Elternbeiträge
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 08.01.2021 bleiben Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflegestellen bis zum 07.02.2021 geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Notbetreuung möglich.
Für die Entrichtung der Elternbeiträge in allen Kindereinrichtungen der Stadt Radeburg gelten folgende Regelungen:
Für Eltern, die im Zeitraum vom 14.12.2020 bis zum 17.01.2021 keine Betreuung in Anspruch genommen haben, erfolgt eine Rückerstattung pauschal in Höhe des jeweiligen vertraglich vereinbarten Elternbeitrages eines Monats.
Wer die Notbetreuung für Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung im Zeitraum vom 14.12.2020 bis zum 17.01.2021 genutzt hat, erhält keine Rückerstattung (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme).
Ab dem 18.01.2021 bis vorerst 07.02.2021 erfolgt, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, eine Rückerstattung für jede weitere Woche zu einem Viertel des jeweiligen vertraglich vereinbarten Elternbeitrages eines Monats.
Für die Zahlung weiterer vereinbarter Entgelte (z. B. Getränkegeld) gelten die gleichen Regelungen.
Regelungen hinsichtlich des Einzugs sowie der Rückerstattung der Elternbeiträge treffen die Träger der jeweiligen Einrichtung in eigener Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ritter
Bürgermeisterin
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 11.01.2021 bis 07.02.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordung
Notbetrieb in Kitas und Schulen ab 14.12.2020
Ab Montag, 14. Dezember 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 gehen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den Notbetrieb. Schulen, einschließlich der Schulinternate, und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit Ausnahme einer möglichen Notbetreuung geschlossen.
Am 11. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett dazu die nötigen Entscheidungen getroffen. Eltern finden auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter „Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher“ die Liste systemrelevanter Berufsgruppen, für die eine Notbetreuung vorgesehen ist. Ebenfalls dort zu finden sind die Formblätter zur Beantragung, die in der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen sind.
Sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Inzidenzwert über 200 - Notbekanntmachung
Sächsische Corona-Schutz-Verordung
Allgemeinverfügung des SMS
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 02.11.2020
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 02.11.2020)
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (gültig ab 02.11.2020)
Dritte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 27.10.2020
Dritte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 27.10.2020)
Zweite Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 26.10.2020
Zweite Allgmeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 24.10.2020)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 17.07.2020
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 18.07.2020)
Allgemeinverfügung Kita und Schulen (gültig ab 18.07.2020)
Formular Gesundheitsbestätigung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Stand: 05.06.2020
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 06.06.2020 - außer Kraft!)
Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen (vom 04.06.2020)
Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen und Schulen (vom 04.06.2020)
Fragen und Antworten zur Ausgestaltung des eingeschränkten Regelbetriebes
Elterninformation - Zahlung Elternbeiträge (Korrektur)
Stand: 29.05.2020
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Bestimmungen der Allgemeinverfügung vom 12.05.2020 erfolgt in den Kindereinrichtungen und Horten seit dem 18.05.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb, durch den gewährleistet werden soll, dass Kindern den Zugang zur Kindereinrichtung wieder ermöglicht wird.
Für die Entrichtung der Elternbeiträge in allen Kindereinrichtungen der Stadt Radeburg gelten mit Beschluss des Stadtrats vom 28.05.2020 folgende Regelungen:
Krippe, Kindergarten, Hort:
1. Für Eltern, die im Monat Mai keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten nutzen, fallen für Mai 2020 auch keine Elternbeiträge an.
2. Wer die Notbetreuung für Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung bis zum 17.05.2020 genutzt hat, entrichtet für den Monat Mai 2020 die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge in voller Höhe (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme) sowie weitere vereinbarte Entgelte (z. B. Getränkegeld).
3. Wer erst ab dem 18.05.2020 die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb nutzt, entrichtet für den Monat Mai 2020 die Hälfte der vertraglich vereinbarten Elternbeiträge (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme) sowie die Hälfte der weiteren vereinbarte Entgelte (z. B. Getränkegeld).
4. Regelungen hinsichtlich des Einzugs der Elternbeiträge treffen die Träger der jeweiligen Einrichtung in eigener Verantwortung.
Kindertagespflege
Die Betreuung in Kindertagespflege ist seit 04.05.2020 wieder uneingeschränkt möglich. Aus diesem Grund besteht ab Mai wieder volle Beitragspflicht, unabhängig davon, ob die Betreuung in Anspruch genommen wird oder nicht.
Regelung ab 01.06.2020
Ab dem 01.06.2020 sind von allen Eltern die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme) sowie weitere vereinbarte Entgelte (z. B. Getränkegeld) in voller Höhe zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ritter
Bürgermeisterin
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Schulöffnungen in Sachsen ab 18.05.2020
Elterninformation - Zahlung Elternbeiträge
Information: 08.05.2020
Sehr geehrte Eltern,
für die Entrichtung der Elternbeiträge in allen Kindereinrichtungen der Stadt Radeburg gelten auf Basis der getroffenen Vereinbarungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden mit dem sächsischen Finanzminister sowie des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Radeburg vom 26.03.2020 (Aussetzung der Zahlung von Elternbeiträgen für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis 30.04.2020) folgende Regelungen:
1. Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an.
2. Wer die Notbetreuung für Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung nutzt, entrichtet ab dem 01.05.2020 die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme) sowie weitere vereinbarte Entgelte (z. B. Getränkegeld).
3. Regelungen hinsichtlich des Einzugs der Elternbeiträge treffen die Träger der jeweiligen Einrichtung in eigener Verantwortung.
Diese Regelungen gelten aktuell bis zum 24.05.2020.
Die Regelungen gelten nicht für das Angebot der Kindertagespflege. Die Betreuung in Kindertagespflege ist ab 04.05.2020 wieder uneingeschränkt möglich, so dass ab dem 01.05.2020 die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge zu zahlen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ritter
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Radeburg - Erreichbarkeit
Stand: 07.05.2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtverwaltung bleibt auch in der 20. KW (11. bis 15.05.2020) für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Nehmen Sie bitte per Post, Telefon (03 52 08 / 9 61-0) oder Mail (rathaus@radeburg) Kontakt auf.
Bitte vereinbaren Sie in dringenden Fällen bzgl. Pass-, Melde- und Standesamtsangelegenheiten telefonisch einen Termin.
Bitte tragen Sie während des Besuchs in den Verwaltungsgebäuden eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske, Tuch, Schal o. ä.)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Wiederöffnung des Heimatmuseums Radeburg
Stand: 30.04.2020
Im Rahmen der Lockerungen der Einschränkungen während der Covid-19-Pandemie bereitet sich auch das Heimatmuseum Radeburg auf eine Wiederöffnung ab dem Dienstag, den 5. Mai 2020, zu den regulären Öffnungszeiten vor. Dabei sind besondere Hygienebestimmungen und Sicherheitsregelungen zu beachten. So wird beispielsweise künftig ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern sowie dem Museumspersonal eingehalten werden müssen oder auch ein Mund-Nasen-Schutz als Zugangsvoraussetzung zur Pflicht. Weitere Regeln werden in der neuen Besucherordnung festgehalten, die auf der neuen Homepage unter http://www.museum.radeburg.de/downloads gefunden werden kann.
Parallel dazu wurde die Sonderausstellung „Der Nächste, bitte!“ zum Heinrich-Zille-Karikaturenpreis 2020 verlängert und wird nun noch bis Ende Mai 2020 im Heimatmuseum Radeburg zu sehen sein.
Wiedereröffnung ab 05.05.2020
Stand: 30.04.2020
Die Stadtbibliothek Radeburg ist ab dem 05.05.2020 wieder eingeschränkt nutzbar. Zur Einhaltung der aktuell gültigen Hygieneanforderungen wird der Betrieb allerdings angepasst.
Bitte beachten Sie die für die Öffnungszeiten geltenden Regelungen:
Rückgabe: | nur dienstags | 10 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
Ausleihe: | nur mittwochs | 10 bis 12 und 14 bis 18 Uhr |
und freitags | 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr |
Für Rückfragen stehen wir unter Tel.: 035208 / 2574 zur Verfügung.
Wir weisen darüber hinaus auf Folgendes hin:
Es gilt ein Betretungsverbot für Personen mit Coronavirus SARS-CoV-2 – Symptomen (v. a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) und/oder Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person. Besucher tragen bitte eine Nase-Mund-Bedeckung. Um die strengen Abstandsregeln einhalten zu können, ist der Besuch nur Einzelpersonen gestattet, die Besucherzahl insgesamt ist begrenzt. Der Kleinkindbereich und die Sitzecke sind zurzeit nicht nutzbar. Wir bitten Sie auf eine zügige Rückgabe und Ausleihe von Medien zu achten, es ist leider kein längerer Aufenthalt möglich. Serviceleistungen wie z. B. OPAC können zurzeit nicht angeboten werden. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Bücherspenden z. Zt. nicht annehmen können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen auch weiterhin umfangreichen Lesegenuss.
Ihre Stadtbibliothek Radeburg
Wiederaufnahme des Unterrichts in den Vorabschlussklassen
Stand: 30.04.2020
Nunmehr soll die ab 6. Mai 2020 gültige Allgemeinverfügung die Möglichkeit vorsehen, die weiterführenden Schulen auch für die Schülerinnen und Schüler der Vorabschlussklassen zu öffnen. Die große Herausforderung besteht darin, auch diesen Schülerinnen und Schülern vollumfänglich anerkannte Abschlüsse im nächsten Schuljahr zu ermöglichen. Das betrifft u.a. Oberschulen (Klassenstufe 9 im Realschulbildungsgang).
Allgemeinverfügung vom 01.05.2020
Elternbrief der Oberschule "Heinrich Zille" Radeburg
Notbetreuung für Schüler der Klassenstufe 1 bis 3
Stand: 30.04.2020
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen, deren Eltern anspruchsberechtigt sind, wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Der Hortträger soll am Standort des Hortes die Notbetreuung während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten übernehmen. Dies ist auch geboten, um die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen zu begrenzen.
Allgemeinverfügung vom 01.05.2020
Formular zur Erklärung des Bedarf einer Notbetreuung
Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung
Wiederaufnahme des Unterrichts in den Klassenstufen 4
Stand: 30.04.2020
Mit der neuen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, die am 6. Mai 2020 in Kraft treten soll, ist beabsichtigt, zunächst in einem weiteren Schritt den Unterricht in den Klassenstufen 4 der Grundschulen zu erlauben. Dazu soll es für diese Klassenstufe über den Unterricht hinaus ein schulisches Betreuungsangebot zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten am Standort der Grundschule im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge geben. Dies entspricht dem zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten abgestimmten Vorgehen. Und es folgt der Überlegung, dass die älteren Schüler am ehesten Abstands- und Hygieneregeln einhalten können.
Allgemeinverfügung vom 01.05.2020
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Stand: 22.04.2020
Wertstoffhöfe des ZAOE öffnen schrittweise
Am Mittwoch, 22. April 2020, öffnen schrittweise die Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet für die Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten.
Für gewerbliche Anlieferer bleiben die Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen.
Die Umladestationen mit den Kleinannahmebereichen (WSH) in Gröbern, Kleincotta und Freital bleiben geschlossen! Zur Umladestation Groptitz wird es eine separate Information geben.
In Freital wird auf dem Schlammteich 1 zusätzlich eine temporäre Grünschnittsammelstelle (voraussichtlich bis 2. Mai) für private Anlieferer eingerichtet. Die Grünschnittsammelstelle wird am 23.04. den Betrieb aufnehmen.
Wertstoffhöfe im Landkreis Meißen
WSH Großenhain, Zum Fliegerhorst 9
WSH Meißen, Am Wall 7
WSH Nossen, Steinbuschstraße 40
WSH Weinböhla, Spitzgrundstraße 32
Wertstoffhöfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
WSH Altenberg, Zinnwalder Straße 5a
WSH Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße 10
WSH Neustadt, Werner-von-Siemens-Straße 20
WSH Pirna, Nordstraße 5
Öffnungszeiten
Für den Zeitraum vom 22. April bis 2. Mai gelten neue Öffnungszeiten für die oben benannten Wertstoffhöfe.
Montag – Freitag 12:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Hinweise
Um Beachtung der folgenden Hinweise wird gebeten:
1. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Aufforderung zum Betreten bzw. Befahren der Anlage.
2. Die Wertstoffhöfe dürfen nur mit einer Bedeckung für Mund und Nase (z. B. Masken, Schals, Tücher usw.) betreten bzw. befahren werden.
3. Auf dem Betriebsgelände gilt die Abstandsregelung gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Die Anlieferer haben damit zu den Beschäftigten des ZAOE sowie zu allen anderen Personen auf der Anlage einen Abstand von mindestens 1,5 m, in der Regel 2 m einzuhalten.
Der ZAOE bittet die BürgerInnen um Verständnis für die Maßnahmen. Weiterhin wird Geduld erforderlich sein, da die zur Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffen Regelungen, möglicherwiese längere Wartezeiten verursachen werden.
Der ZAOE erhofft sich von den BürgerInnen ein umsichtiges Handeln in Bezug auf die Abfallanlieferungen. Es sollte geprüft werden, ob der Sperrmüll gleich am ersten Tag der Öffnung zum Wertstoffhof gebracht werden muss. Dieser kann auch weiterhin zur Abholung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.
Service-Telefon: 0351 40404-50, www.zaoe.de, info@zaoe.de
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radeburg,
in den vergangenen Tagen gab es seitens der Sächsischen Staatsregierung neue Festlegungen zum Thema. Eine Übersicht aller Informationen finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de
Wir informieren Sie hier über die Regelungen für städtische Einrichtungen.
Stand: Montag, 20.04.2020
Schulen
Für den Schulbetrieb in Sachsen wurde am 17. April 2020 eine neue Allgemeinverfügung beschlossen. Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schüler nicht statt. Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.
Allgemeinverfügung: hier
Informationen zur Notbetreuung
Kindertagesstätten
Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde erweitert. Die neue Regelung tritt am 18. April 2020 in Kraft.
Allgemeinverfügung: hier
Informationen zur Notbetreuung
Sporthallen und Turnräume
Alle von der Stadt Radeburg verwalteten Sporthallen, Turnräume und Sportplätze bleiben vorerst bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Grundlage bildet die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Spielplätze
Alle von der Stadt Radeburg verwalteten öffentlichen Spielplätze bleiben vorerst bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Grundlage bildet die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Museum, Bibliothek und Seniorenbegegnungsstätte
Das Heimatmuseum, die Bibliothek und die Seniorenbegegnungsstätte bleiben vorerst bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Grundlage bildet die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Rathaus
Das Rathaus und Bauamt bleiben weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr bis mindestens 24.04.2020 geschlossen. Bitte nehmen Sie per Post, Telefon (035208/961-0) oder Mail (rathaus(at)radeburg.de) Kontakt auf.
Bitte vereinbaren Sie in in dringenden Fällen bzgl. Pass-, Melde- und Standesamtsangelegenheiten telefonisch einen Termin.
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Allgemeinverfügung "Verbot von Veranstaltungen"
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Schließung von Kita und Schulen
Stand: 24.03.2020
Seit Dienstag, 24.03.2020, 0 Uhr, ist eine neue Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebes von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Kraft. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 18.03.2020. Der Anspruch auf Notbetreuung wurde geändert.
Übersicht Sektoren kritische Infrastruktur
Formular Bedarfserklärung Notbetreuung
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Ausgangsbeschränkungen
Stand: 23.03.2020
Der Freistaat Sachsen verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter. Seit heute 23.03.20 null Uhr gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie der Besuch des eigenen Kleingartens sind weiter, wenn auch unter starken Einschränkungen, möglich. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung vom 22.03.2020
Zur Information der Bevölkerung wurde durch die Sächsische Staatsregierung das Portal www.coronavirus.sachsen.de eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine kostenlose Nummer 0800-100 0214 geschaltet. Hierher können Sie sich und alle Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen wenden.
Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
alle im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie erlassenen amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen finden Sie unter:
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie/Verbot von Veranstaltungen
Ab 18. März bleiben Schulen, Kitas und Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich 17. April geschlossen
Ab Mittwoch (18. März) werden alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de
Der Minister bittet alle Eltern, Kinder und Schüler umsichtig mit der Situation umzugehen. »Damit die Schließungen auch Wirkung zeigen, bitte ich darum, auf parallele Betreuungsstrukturen oder Freizeitaktivitäten mit größeren Kinderansammlungen zu verzichten. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass alle Beteiligten verständnisvoll mit der Situation umgehen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Zusammenhalt, Unterstützung und Rücksichtnahme sind jetzt entscheidend.«
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.«
Für die Zeit der Schulschließungen wird den Schülern durch die Schulen Lernstoff bereitgestellt, damit die freie Zeit als Lernzeit genutzt werden kann. Der Minister dankte den Lehrern, die durch elektronischen oder analogen Wege mit ihren Schülern im Austausch bleiben.
Die Abiturprüfungen und Prüfungen an den Oberschulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern.
Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt. Für Rückfragen aus der Bevölkerung schaltet das Kultusministerium eine Hotline unter der Nummer 0351-564 69999.
Die Verfügung im Detail ist abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de
Weitere Informationen gibt es ebenfalls unter: www.bildung.sachsen.de
Elterninformation der Grundschule Radeburg
Elterninformationen der Oberschule Radeburg
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsminiteriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie: hier
Informationen zu Maßnahmen in der Stadt Radeburg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radeburg,
aus gegebenem Anlass werden wir Sie ab sofort hier auf der Homepage über aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang "Coronavirus SARS-CoV-2" informieren.
Es wird in den nächsten Tagen und Wochen zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Ich bitte Sie weiterhin um Besonnenheit und Vermeidung von Panik.
Sie finden hier eine Auflistung der Maßnahmen, die nach aktueller Lage umzusetzen sind. Dieser Maßnahmenkatalog wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Stand: Sonnabend, 14.03.2020
- Schulen
Ab Montag, dem 16.03.2020 wurde vom Kultusministerium unterrichtsfreie Zeit angeordnet. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.
Hinweis: An beiden Radeburger Schulen gibt es bisher weder einen Verdachtsfall noch einen bestätigten Fall einer Corona-Infektion.
- Kindertagesstätten
Die Kindereinrichtungen werden am Montag, dem 16.03.2020, geöffnet sein. Wer eine Betreuungsmöglichkeit hat, sollte sein Kind aber bereits am Montag nicht mehr in die Kita bringen. Die geplante einheitliche Schließung der Kindereinrichtungen soll in der nächsten Woche vorbereitet werden. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.
- Sporthallen und Turnräume
Alle von der Stadt Radeburg verwalteten Sporthallen und Turnräume bleiben ab Montag, dem 16.03.2020, bis vorerst einschließlich den Osterferien geschlossen.
- Museum, Bibliothek und Seniorenbegegnungsstätte
Das Heimatmuseum, die Bibliothek und die Seniorenbegegnungsstätte bleiben ab Montag, dem 16.03.2020, bis vorerst einschließlich den Osterferien geschlossen.
- Rathaus
Die Öffnungszeiten des Rathauses bleiben vorerst unverändert. Wir bitten Sie aber, vorrangig die Kontaktmöglichkeiten über Telefon und E-Mail zu nutzen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen darauf hin, dass alle Fragen zum Thema „Corona-Virus“ an das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Meißen zu richten sind.
Das Gesundheitsamt hat dafür eine Hotline eingerichtet.
Alle Informationen finden Sie hier:
http://www.kreis-meissen.org/15960.htm
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
Mo: | geschlossen |
Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 18.00 Uhr | |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.30 Uhr | |
Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |